01.05.2013 | KURZ & KNAPP
Aufsicht rüffelt KV Berlin
Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 8/2013
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HZV Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat die KV Berlin für die Bereinigung der Gesamtvergütung aufgrund der Hausarztzentrierten Versorgung gerügt. Fazit der Rechtsaufsicht: Bei betroffenen Ärzten müssen die Regelleistungsvolumina rückwirkend berichtigt werden.