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Erschienen in: Der Hausarzt 16/2013

01.09.2013 | SERVICE

Auskunft nur mit persönlichem Okay

Prozessvollmacht schwächer als Schweigepflicht

verfasst von: Martin Wortmann

Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 16/2013

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Zusammenfassung

RECHT Bei der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht. Eine allgemeine Prozessvollmacht eines Rechtsanwaltes kann die Aussage des Arztes vor Gericht zudem nicht vollwertig ersetzen.
Metadaten
Titel
Auskunft nur mit persönlichem Okay
Prozessvollmacht schwächer als Schweigepflicht
verfasst von
Martin Wortmann
Publikationsdatum
01.09.2013
Verlag
Urban & Vogel
Erschienen in
Der Hausarzt / Ausgabe 16/2013
Print ISSN: 1434-8950
DOI
https://doi.org/10.1007/s15200-013-0929-8

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