Erschienen in:
26.09.2016 | Anaphylaxie | AeDA/DGAKI informieren
Rabattverträge für Adrenalin-Autoinjektoren
Aut-idem-Kreuz schützt Arzt und Patient
verfasst von:
Expertenforum Anaphylaxie
Erschienen in:
Allergo Journal
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Ausgabe 6/2016
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Auszug
Der G-BA hat einen generellen Substitutionsausschluss für AAI geprüft, sich jedoch gegen die Aufnahme der Adrenalin-Autoinjektoren auf die Substitutionsliste entschieden. Die Konsequenz: Der Apotheker muss bei gesetzlich versicherten Patienten den im Rabattvertrag der jeweiligen Krankenkasse festgelegten Autoinjektor anstelle des vom Arzt verschriebenen Modells abgeben – es sei denn, der Arzt hat das Nec-aut-idem-Kästchen auf dem GKV-Rezept angekreuzt. …