Erschienen in:
27.06.2016 | Anaphylaxie | AeDA/DGAKI informieren
Erste Rabattverträge für Adrenalin-Autoinjektoren abgeschlossen
Aut-idem-Kreuz setzen, Patienten schützen
verfasst von:
Prof. Dr. Ludger Klimek
Erschienen in:
Allergo Journal
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Ausgabe 4/2016
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Zusammenfassung
Laut aktuell geltendem Recht sind Apotheken verpflichtet, bei Adrenalin-Autoinjektoren (AAI) die Aut-idem-Regelung anzuwenden. Während dieses Vorgehen bei Generika in Tablettenform meist unproblematisch ist, kann es aufgrund der unterschiedlichen Handhabung der verschiedenen Autoinjektoren für einen Patienten mit einer manifesten Anaphylaxie lebensgefährlich sein.