Im Jahr 2020 ereigneten sich in Österreich insgesamt 76.082 Arbeitsunfälle. Als häufigste Ursache für Unfälle (39,1 %) wurde dabei der „Verlust der Kontrolle über eine Maschine, ein Handwerkszeug, ein Fahrzeug oder Ähnliches“ angegeben. Eine der Hauptaufgaben der Gerichtsmedizin bei der Untersuchung von Verunfallten besteht darin, den möglichen Unfallhergang zu rekonstruieren. Ein Décollement gilt als Hinweis für einen stattgefundenen Anfahr- oder Überrollvorgang eines Menschen durch ein Fahrzeug und kann beispielsweise Rückschlüsse auf die Anfahrposition ermöglichen. Vorgestellt wird ein tödlicher Arbeitsunfall, bei dem ein Mann zweimalig durch einen Radlader überrollt wurde. Infolge des ersten Überrollens kam es zur Ausbildung eines ausgedehnten Décollements im Bereich des rechten Unter- und Oberschenkels bzw. im Beckenbereich. Die zweite Überrollung führte zur Verlagerung von Brust- bzw. Bauchorganen in die vorgeformten Taschen bzw. nach extrakorporal.
Hinweise
Datenverfügbarkeitserklärung
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Im Jahr 2020 ereigneten sich in Österreich insgesamt 76.082 Arbeitsunfälle, 176 davon mit tödlichem Ausgang. Vergleicht man die Zahlen mit jenen von 2019 (105.449 Arbeitsunfälle gesamt, 113 tödlich), zeigt sich ein deutlicher Rückgang der Arbeitsunfälle, was u. a. auf den Beginn der Coronapandemie und die damit verbundenen Einschränkungen zurückzuführen ist. Mit insgesamt 24.253 Fällen passierten die häufigsten Arbeitsunfälle in Handwerksberufen, wovon 13 tödlich verliefen. In der Untergruppe „Bedienen von Anlagen und Maschinen“ kam es zu 11.006 Unfällen mit 7 Todesopfern. Als häufigste Ursache für Unfälle (39,1 %) wurde dabei der „Verlust der Kontrolle über eine Maschine, ein Handwerkszeug, ein Fahrzeug oder Ähnliches“ angegeben [1]. Im Fall eines tödlichen Arbeitsunfalls ist es Aufgabe der Gerichtsmedizin, neben der Feststellung der Todesursache auch Hinweise zu einem möglichen Unfallhergang zu liefern.
Kasuistik
Fallumstände
Vorgestellt wird der Fall eines 63-Jahre alt gewordenen Mannes, der durch einen Radlader, gelenkt von dessen Arbeitskollegen, zweimal überrollt und dabei tödlich verletzt wurde. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde eine Obduktion angeordnet und am darauffolgenden Tag am Institut für Gerichtliche Medizin durchgeführt.
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Einleitung
Der gegenständliche Vorfall hat sich Ende des Jahres 2021 auf einem Firmenareal ereignet. Ein LKW wurde mittels eines Radladers mit Sand beladen. Der hydraulische Ladekran wurde dabei mit einer Funkfernbedienung vom späteren Opfer, einem 63-jährigen Mann, bedient. Nach der Beladung habe der Mann den Ladekran wieder in die Transportstellung abgesenkt. Nach der Entleerung der Schaufel sei der Fahrer des Radladers in einer Linkskurve rückwärtsgefahren und habe dabei den 63-jährigen Mann mit dem rechten Hinterrad des Radladers (Leergewicht des Fahrzeugs ca. 24 t) fast gänzlich überrollt. Danach sei der Fahrer des Radladers aufgrund des hektischen Gestikulierens eines anderen Kollegen wieder vorwärtsgefahren und habe dabei das Opfer ein zweites Mal überrollt. Die eintreffendenden Einsatzkräfte fanden den Leichnam hinter dem rechten Hinterreifen des Radladers liegend vor (Abb. 1). Zwischen den Beinen lagen Teile der inneren Organe (Leber, Darmabschnitte, Niere), die im Gegensatz zum übrigen Körper keine Schmutzantragungen aufwiesen.
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Ergebnisse der Obduktion
Der Leichnam wurde in Bauchlage ans Institut gebracht und hatte ein Körpergewicht von ca. 67 kg (inkl. der Bekleidung). Die Körperlänge wurde am Tag der Obduktion mit 195 cm gemessen – die Körperlänge sei vor dem gegenständlichen Geschehen laut Angaben der Polizei 185 cm gewesen.
Der Mann war bekleidet mit einer schwarzen Funktionsjacke, darunter mehrere Shirts, einer dunklen Arbeitshose, einer langbeinigen Unterhose und regelrecht sitzenden, bis über die Knöchel reichenden Arbeitsschuhen sowie Socken. An der Jackenrückseite sowie am rechten Hosenbein bestand das Abdruckmuster eines groben Reifenprofils in Form von sandigen, matschigen Antragungen (Abb. 2). Die erkennbaren Rechtecke waren ca. 6 cm breit und 9 cm lang. Die Hose wies im Schrittbereich einen relativ großflächigen Aufriss auf. Aus dieser Beschädigung traten Teile der inneren Organe (Anteile des Darms, der Leber und auch der Milz) aus. Sowohl der Gehirnschädel als auch der Gesichtsschädel waren zertrümmert, der Kopf insgesamt hochgradig sandig verunreinigt. Die Kopfschwarte war großflächig, betont zwischen Nase und Stirn, aufgerissen. Die zertrümmerte Schädelbasis war einsehbar (Abb. 3). Innerhalb des zertrümmerten Schädels konnten weder das Groß- noch das Kleinhirn aufgefunden werden.
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An der Rumpfrückseite rechtsbetont zeigte sich der Negativabdruck des Radladerreifenprofils in Form von intrakutanen Einblutungen (Abb. 2c). Diese Einblutungen waren großteils schräg verlaufend, zwischen 8 und 10 cm lang und rechteckig.
Weder an der Körpervorder- noch der Körperrückseite konnten Totenflecken abgegrenzt werden.
Der Hodensack war an der Unterseite über ca. 10 × 5 cm bis an die linke Oberschenkelinnenseite aufgerissen. Aus dieser Eröffnung traten Teile des Darms, der Leber sowie der Milz aus. An der linken Oberschenkelinnenseite bestand eine großflächige Untertaschung (Décollement). Beim Ausstreifen dieser Untertaschung traten aus dem kopfnahen Einriss sowohl Darmanteile als auch das im Bereich der Aorta ascendens und des Truncus pulmonalis vollständig abgetrennte Herz aus (Abb. 4).
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Das rechte Kniegelenk war verrenkt. An der rechten Fußsohle und innerhalb des Sockens lagen Anteile von Darm und Darmgekröse sowie Kot. Diese Gewebeteile traten aus einer ca. 12 cm langen, quer verlaufenden Hauteröffnung aus, welche sich mehrere Zentimeter körperfern des rechten Innenknöchels befand. Zwischen den Einrissen in der Leiste und körperfern des Innenknöchels war die Haut des rechten Beines flächig abgeledert und untertascht (Abb. 5).
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Innere Besichtigung
Der Brustkorb war großflächig zertrümmert, und die Rippen waren sowohl neben der Wirbelsäule als auch auf Höhe der mittleren und hinteren Achsellinie teils mehrfach in Form von Stückbrüchen gebrochen.
In der Umgebung fanden sich multiple Einblutungen im Sinne einer vitalen Reaktion.
Die Wirbelsäule war zwischen dem 7. und 8. Brustwirbelkörper aufgerissen, und in diesem Bereich war ein kleiner Teil des rechten Lungenflügels eingequetscht.
In der Brusthöhle befanden sich lediglich noch Reste der Lunge (Abb. 6). Die übrigen Organe wurden außerhalb des Körpers oder in den beschriebenen Untertaschungen im Bereich der Oberschenkel aufgefunden.
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Das Herz lag in einer Untertaschung im linken Oberschenkel, war im Bereich der Basis von den großen Gefäßen abgetrennt und zeigte rechtsbetont an der Vorderseite herzspitzennahe sowie in der rechten Kammer knapp unterhalb der Pulmonalklappe weitere Einrisse. Am Abgang des R. interventricularis anterior der A. coronaria sinistra bestand eine sklerotische Engstelle. Auf den Schnitten durch die linke Herzkammervorderwand zeigten sich wenige Zentimeter unterhalb der Herzbasis beginnend und bis zur Herzspitze reichend streifige Schwielen. Hinweise auf ein akutes Infarktgeschehen ergaben sich nicht. Zudem zeigten sich kleinfleckige, traumatische Einblutungen im Kammerseptum herzspitzennahe.
Die Leber befand sich größtenteils außerhalb des Körpers und wies sowohl am linken als auch rechten Leberlappen mehrere teils längs-, teils querverlaufende Gewebseinrisse auf. Die Milz war zertrümmert, und Teile davon lagen außerhalb des Körpers.
Die rechte Niere befand sich außerhalb des Körpers; die linke Niere war noch mit Gewebsstrukturen in Verbindung und lag in der Untertaschung im linken Oberschenkel. Beide Nierenrinden waren auffallend blass und die Markkegel prominent im Sinne einer Kreislaufzentralisation.
An knöchernen Verletzungen zeigten sich insgesamt neben der Schädel- und Brustkorbzertrümmerung ein Abriss der Halswirbelsäule von der Schädelbasis, eine Zungenbeinfraktur, ein Aufriss zwischen dem 7. und 8. Brustwirbelkörper, eine Beckenzertrümmerung sowie eine Verrenkung des rechten Kniegelenks.
Forensisch-toxikologische Analytik
Im Rahmen der Obduktion wurden Blut, Galle, Nieren- und Milzgewebe asserviert. Die immunologischen Voruntersuchungen des Vollblutes auf Amphetamine, Benzodiazepine, Tetrahydrocannabinol, Kokain, Methadon und Opiate verliefen negativ. Der Alkoholgehalt der Blutprobe wurde mittels Gaschromatographie (Headspace-Technik, Flammenionisationsdetektion) bestimmt. Ein Teil der Blutprobe KF (Kaliumfluorid) wurde nach einer speziellen Probenvorbereitung underivatisiert und acetyliert gaschromatographisch-massenspektrometrisch und flüssigchromatographisch-massenspektrometrisch untersucht.
Interpretation der Ergebnisse
Als Todesursache wurde eine Körperzertrümmerung mit Enthirnung und teilweiser Exenteration festgestellt.
Aufgrund des ersten Überrollvorgangs in Richtung Kopf war es zu Ablederungen von Haut und Unterhautgewebe von der Muskulatur mit Taschenbildungen gekommen. Im Rahmen des zweiten Überrollvorganges wurden Teile der inneren Organe in diese vorgebildeten Taschen oder durch Risse in der Haut nach außerhalb des Körpers verlagert.
Insgesamt sind die Verletzungsbefunde nur mit einem zweimaligen Überrollungsvorgang, betont über die rechte untere Extremität, den Rumpf sowie den Kopf plausibel in Einklang zu bringen. Aufgrund der Einblutungen in der Umgebung der Frakturen und den Zeichen der Kreislaufzentralisation kann davon ausgegangen werden, dass der Mann zum Zeitpunkt der Überrollung noch gelebt hatte.
Es ergaben sich keine Hinweise auf eine toxikologisch relevante Beeinträchtigung des Mannes zum Zeitpunkt des Todeseintritts. Es wurde lediglich Koffein nachgewiesen. Auch die histologischen Untersuchungen ergaben keine weiteren Auffälligkeiten.
Diskussion
Neben der Feststellung der Todesursache des Unfallopfers ist es eine der Hauptaufgaben der Gerichtsmedizin, mögliche Hinweise zum Unfallhergang zu liefern. In dem beschriebenen Fall stellte sich zudem die konkrete Frage des Gelebthabens zum Zeitpunkt der Überrollung sowie einer etwaigen Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtmittel bzw. Medikamente oder auch durch einen medizinischen Notfall.
Neben den multiplen Verletzungen, die bereits bei der äußeren Leichenschau ersichtlich waren, zeigte sich während der inneren Leichenschau ein interessanter Befund eines ausgedehnten Décollements mit Organverlagerung in diese Untertaschungen bzw. aus Hautzerreißungen nach extrakorporal. Dieser Befund konnte sich hierbei nur aus der besonderen Konstellation mit einer zweimaligen Überrollung ergeben.
Bereits seit Jahrzehnten gilt die Feststellung eines Décollements als klassischer Hinweis auf einen stattgefundenen Anfahr- oder Überrollvorgang eines Menschen durch ein Fahrzeug. Eine solche Untertaschung findet sich bei Fußgänger-Pkw-Kollisionen typischerweise im Bereich der Unter- oder Oberschenkel sowie des Beckens [2, 3]. So fanden sich diese auch in dem von uns beschriebenen Fall im Bereich des rechten Unterschenkels bzw. des Fußknöchels und im Becken- bzw. im Oberschenkelbereich. Zur Bildung solcher Taschen kommt es überwiegend durch die Einwirkung tangentialer Kräfte und den damit verbundenen Druck auf die Körperoberfläche während eines Überrollvorgangs. Die Verletzung kann dabei bereits von außen sichtbar sein, oder die Haut wird von den darunter liegenden Faszien abgelöst, ohne dass die Haut dabei selbst einreißt. Ein solches Décollement findet man häufig nach der Überrollung durch ein großes Fahrzeug, wie beispielsweise einen Lkw [3]. Diese Art der Verletzung kann zudem beim Anfahren einer Person in aufrechter Position [2] oder sogar durch die senkrechte Krafteinwirkung beim Aufprall nach freiem Fall [4] zustande kommen [2, 4]. Umso wichtiger ist es, bei der Interpretation eines möglichen Unfallhergangs die zugrunde liegende Biomechanik, die zur Bildung eines Décollements führt, zu verstehen. Das Ausmaß der Verletzungen ist u. a. von der Geschwindigkeit und der Masse des Fahrzeuges abhängig. So können speziell bei Überrollung mit niedriger Geschwindigkeit ausgedehnte Verletzungen infolge von Thoraxquetschungen entstehen [5]. Generell finden sich bei Überrollungen vielfältigste Verletzungsmuster mit schwersten und häufig tödlichen Verletzungen, beispielsweise bei der Überrollung durch einen Zug [6].
Im vorliegenden Fall wurde das Unfallopfer in Bauchlage zweimal durch einen 24 t schweren Radlader überrollt. Der erste Überrollvorgang verlief vom rechten Bein über die Körpermitte bis zum Kopf, der Zweite in die Gegenrichtung. Beim ersten Überrollvorgang bildeten sich großflächige Untertaschungen, beim zweiten Überrollen des Körpers wurden Organe und Gewebe dann durch diesen vorgeformten Tunnel gequetscht und verblieben entweder in den Untertaschungen oder wurden durch die Zerreißungen der Haut nach extrakorporal gedrückt. Teile der inneren Organe waren bei der Auffindung zwischen den Beinen des Mannes zu finden. Diese Organe zeigten keine Schmutzantragungen, woraus geschlussfolgert werden kann, dass diese beim zweiten Überrollvorgang aus der Untertaschung gepresst wurden, da sie außerhalb des Körpers nicht mehr vom Reifen überrollt wurden. Ein Fall mit ähnlicher Befundkonstellation wurde an unserem Institut bislang nicht beobachtet. Bei der Literaturrecherche fanden wir lediglich einen vergleichbaren Fallbericht, verfasst von Stemberga et al. Auch hier kam es zu einer zweifachen Überrollung. Im Gegensatz zu unserem Fall erfolgte die zweite Überrollungen durch den LKW zu dem Zweck, den Leichnam nach dem Unfallereignis bergen zu können. Auch in diesem Bericht zeigte sich eine ausgedehnte Untertaschung und ähnlich zu unserem Fall, traten auch hier im Bereich des Fußknöchels Teile des Dünndarms aus. Es fanden sich zudem ebenfalls in der Rückenhaut Negativabdrücke des LKW-Reifenprofils. Stemberga et al. schlussfolgerten aus den Verletzungen, dass der Fußgänger von hinten durch den Lkw angefahren wurde, während er in Fahrtrichtung des Lkw ging. Es zeigten sich konkret Frakturen beider Knie, wobei der Überrollvorgang (wie auch in unserem Fall) nicht über beide Beine verlief. Daraus wurde der Schluss gezogen, dass sich der Fußgänger zuerst in aufrechter Position befand, bevor er von dem Lkw umgestoßen wurde und mit den Knien auf dem Asphalt aufschlug [7]. In unserem vorgestellten Fall lag der Negativabdruck des Reifenprofils ebenfalls am Rücken und an der Hinterseite des rechten Beins. Dieser Befund in Kombination mit der Auffindesituation in Bauchlage führt auch hier zu der Annahme, dass der Mann aus seiner Sicht von hinten angefahren wurde. Eine exakte Rekonstruktion der Anfahrposition war aufgrund der hochgradigen Zerstörungen nicht möglich. Aufgrund der Befundkonstellation kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Mann schon am Boden gelegen war, als es zum ersten Überrollvorgang gekommen war. Hinweise auf eine Beeinträchtigung durch Medikamente, Suchtgifte oder Alkohol oder ein anderes medizinisches Problem ergaben sich nicht. Ähnliche Verletzungen wie im von Stemberga et al. beschriebenen Fall an den Kniegelenken konnten nicht festgestellt werden, was aber auch durch die mehrschichtige Bekleidung und den aufgeweichten, sandigen Boden bedingt sein konnte.
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Bei einem weiteren Fall einer tödlichen Überrollung aus unserem Archiv zeigte sich eine bandförmige Quetschung des Fettgewebes mit deutlicher Untertaschung an der Innenseite des rechten Kniegelenks, leicht auf die Vorderseite übergehend. Dieses Verletzungsmuster war damit in Einklang zu bringen, dass der Mann in aufrechter Position auf Höhe des rechten Kniegelenkes angefahren worden war. Anschließend kam es zu einer einmaligen Überrollung des Unfallopfers und dabei zu keiner Verlagerung von Organen oder Organteilen. Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass eine solche Verlagerung von Organen in eine vorab geformte Untertaschung erst durch einen zweiten Überrollvorgang entstehen kann.
Fazit für die Praxis
Wir konnten anhand dieses Falles zeigen, dass es bei der zweimaligen Überrollung einer Person zu einer ausgedehnten Organverlagerung in vorgeformte Gewebetaschen kommen kann. Für die Praxis sollte man daher, beim Vorliegen ähnlicher Befundkonstellationen, die Überlegung in Betracht ziehen, dass das Unfallopfer mehr als einmal überrollt wurde. Insgesamt bedarf es für die Aufarbeitung solcher Fälle einer gemeinsamen Untersuchung von Polizei, Gerichtsmedizin und ggf. einer technischen Unfallrekonstruktion.
Einhaltung ethischer Richtlinien
Interessenkonflikt
C. Wöss, W. Rabl und A. Weber geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für den vorliegenden Fallbericht wurden keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt, daher ist keine Genehmigung der Ethikkommission oder Einverständniserklärung von Studienteilnehmern notwendig. Alle durchgeführten Untersuchungen fanden im Rahmen der Routine des Institutes statt.
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