Erschienen in:
01.06.2019 | Aus Unserem Fach
Barcodierung für Platten, Schrauben und Marknägel
Neuer Standard bei der Lagerung von Medizinprodukten ab 2020
verfasst von:
Susanne Herda
Erschienen in:
Orthopädie und Unfallchirurgie
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Ausgabe 3/2019
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Zusammenfassung
Mit der EU-Medizinprodukte-Verordnung von 2017 wird die Kennzeichnung zur eindeutigen Identifikation aller Medizinprodukte bald Pflicht. Damit sollen Rückrufe vereinfacht und die Patientensicherheit erhöht werden. Hersteller müssen die neue „Unique Device Identification (UDI)“ in Form eines scannbaren Labels auf die Verpackungen aufbringen. Die BG Unfallklinik Frankfurt am Main hat die ab Mai 2020 geltende Verordnung schon einmal als Pilotprojekt antizipiert, indem sie die Lagerung von Platten, Schrauben und Marknägeln umgestellt hat.