08.05.2025 | Barrieremethoden | CME-Kurs
S2k-Leitlinie zur nichthormonellen Kontrazeption – Barrieremethoden in der gynäkologischen Praxis
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Barrieremethoden werden in Deutschland aktuell häufiger angewendet als hormonelle Verhütungsmethoden. Die 2024 veröffentlichte S2k-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe „Nicht-hormonelle Empfängnisverhütung“ empfiehlt die Berücksichtigung von Barrieremethoden in jeder Kontrazeptionsberatung. Diese Methoden werden bei Bedarf angewendet und haben sehr wenige Anwendungsbeschränkungen. Während sie bei korrekter und konsequenter Anwendung eine effektive Empfängnisverhütung bieten, reduziert sich die Effektivität im Alltag durch Anwendungsfehler und nichtkonsequenten Gebrauch. Gynäkolog:innen nutzen selber eher selten Barrieremethoden. Daher ist es wahrscheinlich, dass bei der Beratung in gynäkologischen Praxen Barrieremethoden nicht ausreichend berücksichtigt werden. Eine Kontrazeptionsberatung sollte jedoch unvoreingenommen und ergebnisoffen sein. Das Ziel ist die individuelle, informierte Entscheidung der beratenen Jugendlichen oder Frau zu einer Methode, die sie sicher und zuverlässig anwenden wird.
Nach Lektüre dieses Beitrags …
- können Sie die Bedürfnisse und Haltungen Jugendlicher und junger Frauen bezüglich hormoneller und nichthormoneller Kontrazeption einordnen.
- können Sie Barrieremethoden und deren Methodensicherheit benennen.
- können Sie die Indikationen zur nichthormonellen Kontrazeption beurteilen und auf Fallbeispiele anwenden.
- kennen Sie Beratungsinhalte für die Kontrazeptionsberatung mit Berücksichtigung der Barrieremethoden.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].