30.09.2019 | Basalzellkarzinom | Kasuistiken
Das „explodierte Karbunkel“
Selbstbestimmte Therapieverweigerung bis in den Tod
verfasst von:
Dr. med. J. Froch-Cortis, J. Fries, M. A. Rothschild
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 6/2019
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Zusammenfassung
Eine 75 Jahre alt gewordene Frau verweigerte aus persönlichen Gründen die medizinische Versorgung eines Plattenepithelkarzinoms der Gesichtshaut, was zu einem ausgeprägten Befund mit Freilegung von Hirnstrukturen führte.
Das kutane Plattenepithelkarzinom (PEK) macht knapp 20 % aller nichtmelanozytären Hauttumoren aus und stellt neben dem Basalzellkarzinom den zweithäufigsten Hauttumor dar. Die Inzidenz steigt mit zunehmenden Lebensalter. Ätiologisch spielen eine aktinische Präkanzerose der Haut durch ultraviolette (UV-) Strahlung sowie eine langjährige Vorschädigung durch chemische Noxen, aber auch chronisch-entzündliche und degenerative Hautveränderungen eine Rolle. Todesursächlich im vorliegenden Fall war ein tumortoxisches Herz-Kreislauf-Versagen mit ausgeprägter Tumorkachexie. Es bleibt eindrucksvoll, dass bei diesem ausgeprägten Befundbild mit Zerstörung des Hirnschädels und Hirnparenchyms der Tod erst in solch einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium und nicht zeitlich früher eingetreten ist. Ein Vorwurf einer unterlassenen Hilfeleistung war den Angehörigen nicht zu machen, da eine bewusstseinsklare erwachsene Person die Therapie verweigern darf.