08.02.2023 | Bauchaortenaneurysma | Leitthema
Die neue Krankenhausplanung NRW 2022 – Inhalt, Implikationen und Perspektiven für die Gefäßchirurgie
verfasst von:
Univ.-Prof. Dr. med. Bernhard Dorweiler, Kai Michael Balzer
Erschienen in:
Gefässchirurgie
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Ausgabe 2/2023
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Zusammenfassung
Hintergrund
Hohe Krankenhausdichte, Überkapazitäten, Fehlanreize und Diskussion um Qualitätspotenziale haben einen Reformprozess in der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen angestoßen.
Ziel der Arbeit
Darstellung der Entstehung und des aktuellen Sachstands des neuen Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen.
Methoden
Auswertung und Darstellung des Gutachtens zur Krankenhauslandschaft NRW, des Krankenhausplans NRW 2022 sowie der internen Protokolle der Taskforce „Krankenhausplanung“ der DGG
Ergebnisse
Das Gutachten zur Krankenhauslandschaft NRW legte 2019 strukturelle Defizite mit Kombination aus Über- und Unterversorgung, Erreichbarkeiten, merkantilen Fehlanreizen und fehlenden Qualitätskriterien offen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales als zuständige Planungsbehörde erarbeitete in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss für Krankenhausplanung und etwa 50 Arbeitsgruppen unter Beteiligung der Kostenträger, Ärztekammern und der Krankenhausgesellschaft bis Mitte 2020 eine Arbeitsfassung des neuen Krankenhausplans. Die Fachgesellschaft DGG wurde im Juni 2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgerufen. Nach abschließender Beratung und Anhörung vor dem Landtagsausschuss trat der Krankenhausplan dann im April 2022 in Kraft. Inhaltlich wurden für die somatische Medizin 30 differenzierte Leistungsbereiche und 60 Leistungsgruppen definiert, die künftig eine sachgerechte und transparente Strukturierung der Versorgung in Verbindung mit klar definierten nachvollziehbaren Vorgaben zur Strukturqualität ermöglichen und die Basis für die Zuteilung des Versorgungsauftrags (Feststellungsbescheid) an das jeweilige Krankenhaus bilden.
Diskussion
Der Krankenhausplan NRW 2022 stellt einen Paradigmenwechsel seitens der Planungsbehörde dar, mit dem künftig eine gestaltende bedarfsadaptierte Krankenhausplanung die bisherige starre Rahmenplanung ersetzt.