Erschienen in:
04.08.2016 | Leitthema
Beeinträchtigung – Behinderung – Teilhabe für alle
Neue Berichterstattung der Bundesregierung zur Teilhabe im Licht der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
verfasst von:
Prof. Dr. rer. soc. Elisabeth Wacker
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 9/2016
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Zusammenfassung
Der neue Teilhabebericht der Bundesregierung fragt nach Kontexten, unter denen Beeinträchtigungen dazu führen, dass Menschen Behinderung erfahren. Er nennt zugleich Faktoren, die – trotz bestehender Beeinträchtigungen – Teilhabe und Handlungsräume wie für alle in der Gesellschaft eröffnen.
Behinderung bedeutet – sozial- und gesundheitspolitisch betrachtet – auf Beeinträchtigungen basierende Chancenungleichheit. Es geht somit um Gleichstellung mit den Teilhabechancen der gesamten Bevölkerung, jeweils differenziert betrachtet in gesellschaftlichen Handlungsfeldern. Menschenrechtlich argumentiert geht es um Diskriminierungsschutz (Human Rights) und um die allen zugesprochene Würde und Selbstbestimmung. Aus Ressourcenperspektive (Human Ressource) geht es um die Leistungsfähigkeit einer Person unter günstigen Bedingungen und um die mögliche Umsetzung eigener Ziele unter den im Alltag tatsächlich gegebenen Umständen.
Die neue Berichterstattung folgt zeitgemäß dieser Sichtweise und erfolgt lebenslagenorientiert. Sie schließt an die weltweit durch die Behinderungsklassifikation der WHO (ICF) gültige Auffassung an und berichtet nicht nur Maßnahmen der Behindertenhilfe, sondern vor allem Wirkfaktoren auf personaler und umgebungsbezogener Ebene. Ungleiche Chancen und Wechselwirkungen zwischen Können und Kontexten für bestimmte Bevölkerungsgruppen werden besonders ausgearbeitet und zwei Bevölkerungsgruppen im Schwerpunkt betrachtet: Ältere Menschen mit Beeinträchtigungen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
Der Bundesteilhabebericht ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die Berichterstattung wird unabhängig wissenschaftlich begleitet und kommentiert. Aktuell entsteht der Zweite Bundesteilhabebericht in enger Anlehnung an das neue Berichtskonzept.