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Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 9/2016

04.08.2016 | Leitthema

Beeinträchtigung – Behinderung – Teilhabe für alle

Neue Berichterstattung der Bundesregierung zur Teilhabe im Licht der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

verfasst von: Prof. Dr. rer. soc. Elisabeth Wacker

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 9/2016

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Zusammenfassung

Der neue Teilhabebericht der Bundesregierung fragt nach Kontexten, unter denen Beeinträchtigungen dazu führen, dass Menschen Behinderung erfahren. Er nennt zugleich Faktoren, die – trotz bestehender Beeinträchtigungen – Teilhabe und Handlungsräume wie für alle in der Gesellschaft eröffnen.
Behinderung bedeutet – sozial- und gesundheitspolitisch betrachtet – auf Beeinträchtigungen basierende Chancenungleichheit. Es geht somit um Gleichstellung mit den Teilhabechancen der gesamten Bevölkerung, jeweils differenziert betrachtet in gesellschaftlichen Handlungsfeldern. Menschenrechtlich argumentiert geht es um Diskriminierungsschutz (Human Rights) und um die allen zugesprochene Würde und Selbstbestimmung. Aus Ressourcenperspektive (Human Ressource) geht es um die Leistungsfähigkeit einer Person unter günstigen Bedingungen und um die mögliche Umsetzung eigener Ziele unter den im Alltag tatsächlich gegebenen Umständen.
Die neue Berichterstattung folgt zeitgemäß dieser Sichtweise und erfolgt lebenslagenorientiert. Sie schließt an die weltweit durch die Behinderungsklassifikation der WHO (ICF) gültige Auffassung an und berichtet nicht nur Maßnahmen der Behindertenhilfe, sondern vor allem Wirkfaktoren auf personaler und umgebungsbezogener Ebene. Ungleiche Chancen und Wechselwirkungen zwischen Können und Kontexten für bestimmte Bevölkerungsgruppen werden besonders ausgearbeitet und zwei Bevölkerungsgruppen im Schwerpunkt betrachtet: Ältere Menschen mit Beeinträchtigungen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
Der Bundesteilhabebericht ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die Berichterstattung wird unabhängig wissenschaftlich begleitet und kommentiert. Aktuell entsteht der Zweite Bundesteilhabebericht in enger Anlehnung an das neue Berichtskonzept.
Glossar
Angemessene Vorkehrungen
Notwendige und geeignete Anpassungen bei Beeinträchtigungen, die konkret benötigt werden zur Ausübung der Menschenrechte und zum Genuss der Grundfreiheiten
Behinderung
Medizinisch-biologisches Modell | Abweichung von einer fiktiven Norm, persönliches Problem, Teilhabeeinschränkung als Schädigungsfolge, erwartet wird Veränderung der Person (Anpassung, verhaltensorientiert)
Behinderung
Soziales Modell | behindert werden aufgrund von Verhältnissen, Probleme liegen in der Umwelt und den hinderlichen Wechselwirkungen zur Beeinträchtigung (Ressourcen finden, verhältnisorientiert)
Design für alle
Gestaltung aller Produkte, Umwelten, Programme und Dienstleistungen in allen Lebensbereichen mit dem Ziel gleichberechtigter Teilhabe für alle Menschen
Exklusion
Ausschluss, Ausgliederung
Habilitation
Angebot individueller Entwicklungsmöglichkeiten
Inklusion | inclusion
Ziel: Einbeziehen von allen Menschen von Anfang an in allen gesellschaftlichen Bereichen, Ermöglichen von selbstbestimmter und gleichberechtigter Teilhabe, verwirklicht im Zusammenleben in der Gemeinde, beim Einkaufen, bei der Arbeit, in der Familie, in der Freizeit, in Vereinen, in der Nachbarschaft etc.
Integration
Eingliedern nach Ausgliederung (Exklusion), Ziel der Veränderung einer Person, um Passung (Teilhabefähigkeit oder -bereitschaft) zu entwickeln
Lebenslage
Der multidimensionale individuelle Handlungsrahmen aus (ökonomischen, sozialen, schulischen/beruflichen, personalen und strukturellen, ökologischen, gesundheitlichen, sozialstaatlichen und rechtlichen) Handlungsspielräumen, von denen eine Existenz beeinflusst und begrenzt wird und die in der Regel individuell nicht oder kaum steuerbar sind
Partizipation
Umfassende Beteiligung am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben
Sozialleistung
Finanzielle (Geldleistung) oder materielle Hilfe (Sachleistung) ohne Gegenleistung zur Förderung von Teilhabe und Lebensqualität in allen Lebensbereichen
Sozialraum
Individueller und interpersonaler Lebens- und Handlungsraum (Quartier, Gemeinwesen, Kommune) für Menschen und ihre Aktivitäten, Vorlieben und Beziehungen mit dem Ziel eines selbstbestimmten und gemeinschaftlichen Lebens aller Menschen, das möglichst kultursensibel und barrierefrei sein soll
Teilhabe | participation
Einbezogensein in eine Lebenssituation von Anfang an
Teilnahme | participation
Dabeisein, Mitwirkung, Beteiligung, um Interessen und Anliegen einzubringen und zu verwirklichen, Mitarbeit
Verpflichtung der Staaten
Anerkennen der jeweiligen Rechte, Sichern der Rechte, Ergreifen geeigneter und wirksamer Maßnahmen zur Verwirklichung der Rechte
Fußnoten
1
Vorstudien hierzu sind erfolgt [14, 15], eine weitere ist soeben abgeschlossen [16].
 
2
Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören an: Prof. Dr. Elisabeth Wacker (Vorsitzende), Technische Universität München, Lehrstuhl Diversitätssoziologie; Dr. Heinz-Willi Bach, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg; Prof. Dr. Iris Beck, Universität Hamburg, Allgemeine Behindertenpädagogik und Soziologie; Prof. Dr. Hans Förstl, Technische Universität München, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie; Prof. Dr. Swantje Köbsell, Alice Salomon Hochschule, Berlin, Disability Studies; Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Kruse, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Institut für Gerontologie; Prof. Dr. Eibe Riedel, Geneva Academy of International Humanitarian Law and Human Rights, Chaire Suisse de Droits Humains; Dr. Volker Sieger, VdK-Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität; Prof. Dr. Gudrun Wansing, Universität Kassel, Institut für Sozialwesen, Fachgebiet Behinderung und Inklusion. Beim Zweiten Teilhabebericht mit Prof. Dr. Martina Brandt, Technische Universität Dortmund, Sozialstruktur und Soziologie alternder Gesellschaften; Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Kruse schied aus.
 
3
Seit den 1980er-Jahren hat jede Bundesregierung die Pflicht, während einer Legislaturperiode einen sog. Behindertenbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen. Den Wandel von einem Leistungsbericht der jeweiligen Bundesregierungen zu einem Entwicklungsplan für Teilhabepolitik lässt sich an den Titeln der Berichte nachzeichnen: Im Jahr 1989 berichtete die Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation; ab dem Jahr 2004 war die Rede von der Lage behinderter Menschen und der Entwicklung ihrer Teilhabe; 2009 ging es um die Lage von Menschen mit Behinderungen, seit 2013 um Teilhabeberichterstattung.
 
4
In einer entsprechenden Richtung urteilt der Europäische Gerichtshof. Der Fokus auf die Wechselwirkungen zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbezogenen Barrieren wird bedeutsam, der Begriff der Behinderung wird in den Zusammenhang des Antidiskriminierungsrechts gerückt, und auch chronische Erkrankungen werden in den Diskriminierungsschutz einbezogen [38].
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Beeinträchtigung – Behinderung – Teilhabe für alle
Neue Berichterstattung der Bundesregierung zur Teilhabe im Licht der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
verfasst von
Prof. Dr. rer. soc. Elisabeth Wacker
Publikationsdatum
04.08.2016
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 9/2016
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-016-2397-5

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