Erschienen in:
06.05.2015 | Kurz gemeldet
Befristete Verträge brauchen eindeutigen Endzeitpunkt
verfasst von:
Wolfgang Büser
Erschienen in:
DNP – Die Neurologie & Psychiatrie
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Ausgabe 5/2015
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Auszug
Besteht ein „betrieblicher Bedarf an einer vorübergehenden Arbeitsleistung“, so muss im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses „mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein“, dass nach dem geplanten Ende für die Beschäftigung kein dauerhafter Bedarf mehr besteht, urteilte das Bundesarbeitsgericht (7 AZR 893/12). Allein die Ansicht des Arbeitgebers, hinsichtlich der künftig zu erwartenden Beschäftigungsmöglichkeit müsse er bei der Einstellung „vorsichtig“ sein, genüge nicht. Denn damit würde er sein unternehmerisches Risiko auf die betreffenden Beschäftigten abwälzen. …