Erschienen in:
29.05.2019 | Anorexia nervosa | Leitthema
Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln in Deutschland – Zwischenauswertung
verfasst von:
Dr. Gabriele Schmidt-Wolf, Dr. Peter Cremer-Schaeffer
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 7/2019
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Zusammenfassung
Ärzte, die Cannabisarzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben, sind verpflichtet, an einer bis zum 31.03.2022 laufenden nichtinterventionellen Begleiterhebung zur Anwendung dieser Cannabisarzneimittel teilzunehmen. Im Rahmen der Erhebung werden anonymisierte Behandlungsdaten gesammelt und ausgewertet. Die Ergebnisse der Begleiterhebung sind unter anderem Grundlage für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), um die zukünftige Übernahme der Behandlungskosten im Rahmen einer Therapie mit Cannabisarzneimitteln nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V zu regeln. Die Übermittlung der Daten zur Begleiterhebung erfolgt über ein Onlineportal, welches vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betrieben wird. Die erste Datenerhebung erfolgt nach einer Therapiedauer von einem Jahr oder, wenn die Therapie mit dem gewählten Cannabisarzneimittel vor Ablauf eines Jahres beendet wird, direkt nach Beendigung der Therapie.
Zum Zeitpunkt der Zwischenauswertung am 01.02.2019 lagen 4153 vollständige Datensätze vor. Am häufigsten (69 %) werden „Schmerzen“ als primär therapierte Symptomatik genannt. Nach Häufigkeit folgen Spastik (11 %) sowie Anorexie/Wasting (8 %). Die beobachteten Nebenwirkungen entsprechen denen, die auch in den Fachinformationen der beiden Fertigarzneimittel Sativex® (GW Pharma Ltd, Salisbury, Wiltshire, UK) und Canemes® (AOP Orphan Pharmaceuticals AG, Wien, Österreich) aufgeführt sind. In der Mehrzahl der Fälle war die nicht ausreichende Wirkung Grund für einen Therapieabbruch. Die Hauptindikation „Schmerz“ entspricht der, die sich schon in den Jahren 2005 bis 2016 im Erlaubnisverfahren zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken abzeichnete. Weiterführende Auswertungen und Subgruppenanalysen werden erfolgen, wenn höhere Fallzahlen vorliegen.