Zusammenfassung
Psychiatrische Begutachtungen ergeben sich aus Fragestellungen v. a. im Zivil-, Straf- oder Sozialrecht. Fragestellungen im Zivilrecht betreffen z. B. die Geschäftsfähigkeit, das Betreuungsrecht oder die Einwilligungsfähigkeit. Im Strafrecht ist die Einschätzung der Schuldfähigkeit eine häufige Fragestellung. Die Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung, Lockerungsentscheidungen sowie Aussetzungen oder Entlassungen im Maßregel- und Strafvollzug sind abhängig von der weiterhin bestehenden Gefährlichkeit des Betroffenen und erfordern Gutachten zur Gefährlichkeitsprognose. Die Beurteilung von Funktionsbeeinträchtigungen und Kausalitäten im Sozialrecht stellt die Grundlage für Renten- und Entschädigungsleistungen dar. Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie werden zuweilen als Sachverständige beauftragt, zu den Indikationsvoraussetzungen eines Schwangerschaftsabbruchs im Einzelfall Stellung zu nehmen oder zur Fahrtüchtigkeit bzw. Fahreignung, zur Glaubwürdigkeit oder in Verfahren des Transsexuellengesetzes ein Gutachten zu erstatten.