01.12.2006 | Leitthema
Begutachtung behaupteter letaler Behandlungsfehler im Fach Rechtsmedizin
Bundesweite Multizenterstudie
verfasst von:
Dr. J. Preuß, R. Dettmeyer, B. Madea
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 6/2006
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Zusammenfassung
Die Ergebnisse einer im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales durchgeführten multizentrischen Studie zur Begutachtung behaupteter letaler Behandlungsfehler werden dargestellt. Wesentliche Ergebnisse der Studie sind: Die Gesamtzahl der wegen eines Behandlungsfehlerverdachtes durchgeführten Obduktionen schwankt in den kooperierenden Instituten zwischen 1,4 und 20%. In über 40% nimmt das Ermittlungsverfahren seinen Ausgang in der Qualifikation der Todesursache als nichtnatürlich bzw. nichtgeklärt. Die Ermittlungsverfahren richten sich überwiegend gegen Krankenhausärzte, erst in zweiter Linie gegen niedergelassene Ärzte. Die Quote bejahter Behandlungsfehler ist jedoch bei den niedergelassenen Ärzten deutlich höher als bei den Krankenhausärzten. Zwar stehen Chirurgen nach wie vor an der Spitze der Disziplinen, denen ein Behandlungsfehlervorwurf gemacht wird; hier werden jedoch Behandlungsfehlervorwürfe unterdurchschnittlich häufig bejaht. Pflegefehlervorwürfe wurden überdurchschnittlich häufig bestätigt. Die Effizienz der rechtsmedizinischen Begutachtung zeigt sich darin, dass von 4450 Fällen bereits 2863 durch die Obduktion geklärt werden konnten.