Erschienen in:
01.08.2007 | ???
Begutachtung der Tagesschläfrigkeit bei neurologischen Erkrankungen und dem obstruktiven Schlafapnoesyndrom (OSAS)
verfasst von:
Prof. Dr. S. Kotterba, M. Orth, S. Happe, G. Mayer, und Mitglieder der AG „Motorik und Schlaf“ der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin“ und Mitglieder der Kommission „Schlaf“ der Deutschen Gesellschaft für Neurologie*
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 8/2007
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Zusammenfassung
Patienten mit erhöhter Tagesschläfrigkeit sind in allen Bereichen des sozialen Umfeldes beeinträchtigt. Gutachterliche Stellungnahmen werden im Rentenverfahren, zur Beurteilung der Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsplatz und zur Fahrtauglichkeit gefordert. Der Gutachter muss zur Objektivierung der Schläfrigkeit geeignete Testverfahren auswählen. Vor der endgültigen Begutachtung sollten alle schlafmedizinischen Differenzialdiagnosen abgeklärt und eine optimale Behandlung angestrebt worden sein. Gesetzliche Regelungen für die Bewertung von Schläfrigkeit liegen in den Leitlinien zur Begutachtung der Kraftfahreignung vor. Die Bedeutung der Tagesschläfrigkeit in anderen Berufsgruppen ist arbeitsplatzbezogen zu bewerten. Die Bewertung sollte dem Patienten im Hinblick auf Berufswahl und Arbeitsplatzgestaltung mitgeteilt werden. Der Gutachter hat somit die verantwortungsvolle Aufgabe, eine fachübergreifende Differenzialdiagnostik pathologischer Schläfrigkeit durchzuführen und durch geeignete Untersuchungsverfahren Therapieerfolge zu kontrollieren. Die vorliegende Übersicht soll gesetzliche Grundlagen und geeignete Untersuchungsverfahren darstellen.