Erschienen in:
01.08.2005 | Leitthema
Begutachtung nach Verletzungen großer Sehnen
verfasst von:
Dr. V. Grosser
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
|
Ausgabe 3/2005
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Zusammenfassung
Rupturen großer Sehnen sind meist durch degenerative Veränderungen verursacht, während unfallbedingte Risse demgegenüber selten sind. Die Kriterien zur Beurteilung des Ursachenzusammenhangs nach Rupturen großer Sehnen werden diskutiert. Hierbei sind die unterschiedlichen Kausalitätsbegriffe der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung zu beachten. Zusammenhangstrennungen von Sehnen, die bei planmäßigen Willkürbewegungen eintreten, sind nach dem Kausalitätsbegriff der gesetzlichen Unfallversicherung nicht unfallbedingt. Unfallbedingte Sehnenrisse können durch scharfe und stumpfe direkte sowie durch indirekte Gewalteinwirkungen, die zu unvorhergesehenen plötzlichen passiven Bewegungen von muskulär festgestellten Gelenken führen, verursacht werden. Nach den Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherung ist die Deckung ausdrücklich auch auf Sehnenrisse durch erhöhte Kraftanstrengung erweitert, wobei jedoch die Versicherungsleistung um den Anteil der unfallfremden Mitwirkung gekürzt wird.