2011 | Begutachtung | OriginalPaper | Buchkapitel
Begutachtung
verfasst von : Dr. med. B. Weigel
Erschienen in: Praxisbuch Unfallchirurgie
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Der ärztliche Gutachter fungiert als Sachverständiger. Der Gutachter erkennt laut Mollowitz (1998): »nicht einen ursächlichen Zusammenhang an, er lehnt ihn auch nicht ab, er setzt nicht eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), eine Berufsunfähigkeit oder eine Erwerbsunfähigkeit fest, sondern er hält einen ursächlichen Zusammenhang für wahrscheinlich oder unwahrscheinlich, nimmt eine MdE an, beurteilt, welche Tätigkeiten noch verrichtet werden können.«