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Gefässchirurgie

Begutachtung von Behandlungsfehlervorwürfen in der Gefäßchirurgie

Erfahrungsbericht der Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein

Erschienen in:

Zusammenfassung

Zur Entscheidung, ob bei einer medizinischen Behandlung ein Behandlungsfehler vorliegen könnte, haben die Ärztekammern in Deutschland ab den 1970er-Jahren Gutachterkommissionen eingerichtet. Betroffene Patienten können sich zur Beurteilung ihrer Behandlung kostenfrei an diese Stellen wenden. Ihre Krankenunterlagen müssen hierzu von den behandelnden Ärzten zur Verfügung gestellt werden und werden hinsichtlich der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, von einem fachkundigen Arzt begutachtet. Willigt der betroffene Arzt nicht in das Verfahren ein, kann in Nordrhein das Gutachten auch aufgrund von den vom Patienten zur Verfügung gestellten Unterlagen erfolgen. Gegen die Einschätzung des Gutachtens können in Nordrhein beide Seiten Widerspruch einlegen. Es erfolgt dann ein von einem Juristen und einem fachkundigen Arzt der Kommission gemeinsam erstelltes abschließendes Gutachten. Etwa jeder dritte Vorwurf wird von der Gutachterkommission anerkannt, was sich auch für die Verfahren gegen Gefäßchirurgen zeigte.
Titel
Begutachtung von Behandlungsfehlervorwürfen in der Gefäßchirurgie
Erfahrungsbericht der Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein
Verfasst von
Prof. Dr. K. Balzer
R. Rosenberger
B. Weber
Publikationsdatum
26.11.2019
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Gefässchirurgie / Ausgabe 8/2019
Print ISSN: 0948-7034
Elektronische ISSN: 1434-3932
DOI
https://doi.org/10.1007/s00772-019-00596-1
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