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Open Access 18.01.2025 | Begutachtung | Originalien

Implementation teledermatologischer Konsile am Universitätsklinikum Leipzig

verfasst von: Dr. med. Susanne Triebswetter, Jan C. Simon, Anna-Theresa Seitz

Erschienen in: Die Dermatologie

Zusammenfassung

Hintergrund

Zahlreiche Patient:innen, die in eine Klinik stationär aufgenommen werden, weisen nebenbefundlich Hautveränderungen auf. Am Universitätsklinikum Leipzig AöR wurden in einem Jahr ca. 800 Konsile durch die Klinik und Poliklinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie beantwortet.

Ziel der Arbeit

Es erfolgten die Implementation einer teledermatologischen Konsillösung und anschließend die retrospektive Evaluation dieser und der daraus resultierenden Zufriedenheit von konsilstellenden und konsilbeantwortenden Ärzt:innen.

Material und Methoden

Es erfolgte eine Auswertung aller Konsilanfragen, die mittels Store-and-Forward-Technologie über die Fotodokumentations-App imitoCAM®-App (imito AG Zürich/Schweiz) und das Krankenhausinformationssystem SAP® (SAP Deutschland SE & Co. KG Walldorf/Deutschland) zwischen 01.02.2023 und 31.07.2023 beantwortet wurden, sowie von Fragebögen zur Zufriedenheit, die nach erfolgtem Konsil den beteiligten Ärzt:innen zugeschickt wurden.

Ergebnisse

In die Auswertung gingen 419 Konsile ein, davon wurden 90 teledermatologisch beantwortet. Die Konsilärzt:innen gaben an, dass in 92 % der Fälle eine rein telemedizinische Behandlung erfolgen konnte, und 90,9 % der konsilstellenden Ärzt:innen beurteilten die technische Umsetzung als gut bis sehr gut, und 47,5 % der Konsilärzt:innen gaben eine Zeitersparnis von mindestens 30–60 min im Vergleich zur Beantwortung von Bett‑/Ambulanzkonsilen an.

Diskussion

Unsere Untersuchung zeigt das enorme Potenzial der Teledermatologie auch im stationären Setting. Die Implementation von Telekonsilen ermöglicht eine effizientere Konsilbeantwortung, reduziert zeit- und kostenintensive Transporte in die Hautklinikambulanz und bietet Patient:innen eine komfortablere dermatologische Begutachtung mit vermindertem Infektionsrisiko.

Graphic abstract

Hinweise
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Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.
Viele Patient:innen, die in eine Klinik stationär aufgenommen werden, weisen nebenbefundlich Hautveränderungen auf. Um Transportkosten und ärztliche sowie pflegerische Kapazitäten einzusparen und Patient:innen eine komfortablere Begutachtung zu ermöglichen, implementierten wir am Universitätsklinikum Leipzig AöR eine teledermatologische Konsillösung. In diesem Beitrag stellen wir die Ergebnisse einer Evaluation der Telekonsillösung und der daraus resultierenden Zufriedenheit von konsilstellenden und konsilbeantwortenden Ärzt:innen vor.

Hintergrund

Am Universitätsklinikum Leipzig werden pro Jahr etwa 800 dermatologische Konsile durchgeführt. Die Leipziger Hautklinik ist ein solitär stehendes Gebäude. Dies ist für viele interne Prozesse von Vorteil. Bei dermatologischen Fragestellungen werden die Patient:innen der anderen Abteilungen jedoch entweder per Transport in die Ambulanz der Hautklinik gebracht oder Fach- und Oberärzt:innen visitieren die Patient:innen auf den jeweiligen Stationen. Zwischen den einzelnen Kliniken bestehen zum Teil Distanzen von bis zu 1,4 km. Im Rahmen der SARS-CoV-2(„severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2“)-Pandemie sollten im Frühjahr 2020 interne Patiententransporte sowie Konsile auf anderen Stationen zur Vermeidung von Infektionen so weit wie möglich reduziert werden. Vor diesem Hintergrund und der vorher bestehenden kosten- und zeitintensiven Konsilbeantwortung wurde eine telemedizinische Lösung angestrebt.
Als visuell geprägtes Fach ist in der Dermatologie die Bearbeitung einer Vielzahl von Konsilanfragen anhand klinischer Angaben und aktueller Patientenfotos möglich. Gemäß der deutschen Leitlinie zur Praxis der Teledermatologie von Augustin et al. aus dem Jahr 2018 wird Telemedizin in der Kommunikation und Befundbesprechung unter Ärzt:innen ein hoher Nutzen zugeschrieben [1]. Mehrere Übersichtsarbeiten sind zu dem Schluss gekommen, dass – unter Berücksichtigung der Einschränkungen sowie der Beherrschung der notwendigen technischen Fähigkeiten – die Teledermatologie für viele Indikationen eine wertvolle Bereicherung darstellen kann [24]. Die Beantwortung von dermatologischen Konsilanfragen anhand von klinischen Angaben und Patientenfotos bietet folgende Vorteile für Patient:innen und Behandler:innen:
  • Einsparung von Transportkosten,
  • Einsparung ärztlicher und pflegerischer Kapazitäten,
  • komfortable Begutachtung für Patient:innen,
  • Verbesserung der Prozessqualität (Priorisierung und interdisziplinäre Kommunikation),
  • sichere Beschäftigungsmöglichkeit für schwangere Kolleginnen.
Der Leitfaden der deutschsprachigen Dermatologen zur Praxis der Teledermatologie empfiehlt daher, den Einsatz einer teledermatologischen Behandlung „immer dann in Erwägung zu ziehen, wenn relevante Zusatznutzen für die Patienten ohne relevante Nachteile für sie und für die Versorgenden zu erwarten sind“ [3].
Ziel dieser retrospektiven Arbeit war nach Implementation einer teledermatologischen Konsillösung die Evaluation dieser und der daraus resultierenden Zufriedenheit von konsilstellenden und konsilbeantwortenden Ärzt:innen.

Patienten und Methodik

Konsilstellung

Die teledermatologischen Konsile erfolgten mittels Store-and-Forward-Technologie, d. h. die Konsilanfrage inklusive Bilddokumentation wurden gespeichert und dann zeitversetzt begutachtet und beantwortet. Dies ist mit dem klinischen Alltag besser vereinbar als ein Echtzeitkonsil in Form einer Videosprechstunde. Die Fotoaufnahmen werden durch die Anwendung eines mobilen Endgerätes (z. B. Handy oder Tablet) mittels imitoCAM-App (imito AG Zürich/Schweiz) aufgenommen und der Patientenakte über imitoWeb (als Webservice) hinzugefügt (Abb. 1). Sowohl die App als auch der Webservice der Fotodokumentations-App erhalten einen HL7(Health Level 7)-ADT(„admission discharge transfer“)-Datensatz aus den zur klinischen Dokumentation und Administration am Universitätsklinikum Leipzig verwendeten SAP®-Komponenten IS‑H und i.s.h.med (SAP Deutschland SE & Co. KG Walldorf/Deutschland). Damit werden die Aufnahmedatensätze von Patient:innen nach Neuaufnahme bzw. bestehende Aufnahmedatensätze direkt in der App und im Webservice verfügbar gemacht. Patient:innen können dadurch in der App/im Webservice gesucht werden, und die aufgenommenen Fotoaufnahmen können direkt im Fallkontext zugeordnet werden. Nach Abschluss der Fotodokumentation in der App oder im Webservice werden die Bilder zum einem als DICOM(Digital Imaging and Communications in Medicine)-Nachricht an das am Klinikum eingesetzte VNA („vendor neutral archive“) gesendet und dort der Patientenhistorie unter Kennzeichnung des jeweiligen Falls zugeordnet (Abb. 2). Zum anderen werden die Bilder als eingebettetes pdf-Dokument mit zusätzlichen Informationen über die Körperregion der Aufnahme und Kommentaren zur Bildstudie via HL7 MDM (Medical Document Management) an das Krankenhausinformationssystem SAP® i.s.h.med versendet und stehen dort ebenfalls fallbezogen im Patientenprofil zur Einsicht zur Verfügung. Die Behandelnden haben somit die Möglichkeit, in dem von ihnen verwendeten Dokumentationssystem sowie in der Viewing-Komponente des VNA die Bilddaten fallbezogen und unmittelbar nach Aufnahme und Abschluss der Bildstudie einzusehen. Daten werden in der Fotodokumentations-App pseudonymisiert und verschlüsselt übertragen und gespeichert. Ausschließlich befugte Personen erhalten Zugriff auf die Fotodokumentations-App sowie auf das klinikinterne Krankenhausinformationssystem mittels persönlicher Zugangsdaten.
Anschließend wird für die jeweiligen Patient:innen ein klinischer Auftrag für ein dermatologisches Konsil im Krankenhausinformationssystem ausgelöst, der zusätzliche Angaben zu Anamnese, Verlauf des klinischen Befunds und Fragestellung des Konsils enthält. Nach Absenden des Auftrags erscheint dieser in einer Worklist der dermatologischen Ambulanz.
Die zuständigen Konsilärzt:innen können die Anfrage inklusive Fotodokumentation einsehen und ihre Empfehlungen eintragen. Anschließend wird der klinische Auftrag abgeschlossen, und es erscheint ein Konsilbefund im Krankenhausinformationssystem.

Auswertung zur Zufriedenheit

Nach Abschluss eines teledermatologischen Konsils wurde den jeweiligen konsilstellenden und konsilbeantwortenden Ärzt:innen via klinikinterner E‑Mail ein Link zu strukturierten Fragebögen (Abb. 3 und 4) zugeschickt. Die Beantwortung erfolgte anonym über evasys® (Version 9.1, evasys GmbH Lüneburg/Deutschland), eine Datenschutz-konforme webbasierte Software für die Automatisierung von Befragungen. Die Fragebögen enthielten u. a. Fragen zu Geschlecht, Alter und Ausbildungstand der jeweiligen Ärzt:innen, zu Wartezeit auf die Konsilbeantwortung bzw. Zeitersparnis für die konsilbeantwortenden Ärzt:innen sowie Nachfragen, ob eine rein telemedizinische Beantwortung möglich oder ob eine Rücksprache nötig war, sowie Fragen zu Anwenderfreundlichkeit, technischer Umsetzung und Zufriedenheit mit Diagnosestellung und Therapieempfehlung. Die Befragung erfolgte über 6 Monate im Zeitraum vom 01.02.2023 bis 31.07.2023. Zusätzlich wurden folgende weitere Aspekte in die Auswertung mit einbezogen:
  • Gesamtzahl der dermatologischen Konsile im Untersuchungszeitraum, aufgeteilt nach Konsilart (Telekonsil, Ambulanzkonsil, Bettkonsil),
  • Entwicklung der Anzahl teledermatologischer Konsile über die Beobachtungsdauer,
  • Art der Diagnose(n).
Die Datenauswertung erfolgte am 10.08.2023. Zu diesem Zeitpunkt hatten 11 konsilstellende Ärzt:innen und 41 konsilbeantwortende Ärzt:innen den ihnen zugeschickten Fragebogen ausgefüllt. Die Datenerhebung und -auswertung erfolgten statistisch-deskriptiv via evasys und Microsoft Excel (Microsoft Office Professional Plus 2016, Microsoft Corporation Redmond Washington/USA).

Ergebnisse

Im untersuchten Zeitraum (01.02.–31.07.2023) wurden am Universitätsklinikum Leipzig insgesamt 419 dermatologische Konsile durchgeführt, davon 21,5 % Telekonsile, 41,3 % Ambulanzkonsile und 37,2 % Bettkonsile (Abb. 5). Im Lauf des Beobachtungszeitraums wurden zunehmend mehr Konsilanfragen telemedizinisch beantwortet. Während im Februar 2023 nur 8 Konsilanfragen teledermatologisch beantwortet wurden, konnten im Juli 2023 bereits 30 dermatologische Konsile telemedizinisch gelöst werden (Abb. 6). Im Rahmen der teledermatologischen Konsilbeantwortung wurden 49 verschiedene Diagnosen gestellt. Die häufigsten Konsilanfragen bezogen sich auf die folgenden Diagnosen: Arzneimittelexanthem (7 Fälle), malignes Melanom (6 Fälle), Candida-Intertrigo (6 Fälle), Stauungsdermatitis (4 Fälle) und Ulcus cruris (3 Fälle).

Fragebogen zur Zufriedenheit der konsilbeantwortenden Ärzt:innen

Von 90 erfolgten teledermatologischen Konsilen im Untersuchungszeitraum füllten 41 Konsilärzt:innen den ihnen zugesandten Fragebogen aus (Antwortrate von 45,6 %). Die Konsilärzt:innen waren in der Mehrzahl weiblich (78 %) und in der Altersgruppe zwischen 30 und 39 (61 %). Die Qualität der Bildaufnahme schätzten 77,5 % als gut bis sehr gut ein. Nur in 5 % der Fälle mussten weitere Fotos erstellt werden. Eine rein telemedizinische Diagnosestellung und Behandlung waren in 92,7 % der Fälle möglich, jedoch war in 53,7 % der Konsile noch eine telefonische Rücksprache mit den konsilstellenden Kolleg:innen notwendig. Bei den restlichen 7,3 % der Konsile, die nicht rein teledermatologisch gelöst werden konnten, war in der Hälfte der Fälle ein Bettkonsil, in der anderen Hälfte der Fälle ein Ambulanzkonsil z. B. zur Entnahme einer Probeexzision notwendig. Insgesamt gab die Mehrheit der Dermatolog:innen eine deutliche Zeitersparnis im Vergleich zu Bett‑/Ambulanzkonsilen an. Knapp die Hälfte schätzte die Zeitersparnis auf mindestens 30–60 min.

Fragebogen zur Zufriedenheit der konsilstellenden Ärzt:innen

Von 90 erfolgten teledermatologischen Konsilen im Untersuchungszeitraum füllten 11 der konsilstellenden Ärzt:innen den ihnen zugesandten Fragebogen aus (Antwortrate von 12,2 %). Die Ärzt:innen waren in der Mehrzahl männlich (54,5 %) und in der Altersgruppe zwischen 20 und 29 (45,5 %). Es gaben 54,5 % der Ärzt:innen an, dass ihre Konsilanfrage innerhalb von 4 h beantwortet wurde. Nahezu 75 % der Konsile wurden innerhalb eines Tages beantwortet. In 72,7 % der Fälle waren eine rein telemedizinische Diagnosestellung und Behandlung möglich, jedoch war bei gut der Hälfte der Konsile (54,5 %) eine telefonische Rücksprache mit dem/der Konsilärzt:in notwendig. Dies war in Übereinstimmung mit den Angaben der konsilbeantwortenden Ärzt:innen. Bei den Konsilen, die nicht rein teledermatologisch gelöst werden konnten, war in einem Drittel der Fälle eine Hautkrebsvorsorge vor Organtransplantation notwendig, die übrigen zwei Drittel erforderten ein Ambulanzkonsil z. B. aufgrund eines operativen Vorgehens. Die Bilder wurden in allen Fällen mittels Tablet erstellt. Die Anwenderfreundlichkeit des Systems/Gerätes bei Erstellung der Fotodokumentation schätzten 72,8 %, die technische Umsetzung des Telekonsils sogar 90,9 % der konsilstellenden Ärzt:innen als gut bis sehr gut ein. Mit Diagnosestellung und Therapieempfehlung zeigten sich knapp 82 % zufrieden bis sehr zufrieden.

Diskussion

Telemedizinische Anwendungen haben sich in den letzten Jahren, nicht zuletzt auch aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie, deutlich weiterentwickelt und verbreitet. Dieser Entwicklung wurde auf dem Feld der Dermatologie bereits durch die Erstellung einer Sk2-Leitlinie sowie eines Leitfadens für Teledermatologie Rechnung getragen [1, 3]. Dort wird aus der aktuellen Datenlage die Schlussfolgerung gezogen, dass „telemedizinische Unterstützung der dermatologischen Behandlung und Prävention bei Einsatz leistungsfähiger Systeme, Kenntnis ihrer Anwendung sowie Beachtung der Indikationen und Kontraindikationen einen erheblichen Mehrnutzen darstellt“ [3]. Die Implementation der telemedizinischen Beantwortung von dermatologischen Konsilen mithilfe einer Fotodokumentations-App stellt sowohl für die betroffenen Patient:innen als auch die beteiligten Ärzt:innen einen Mehrnutzen dar.
Knapp 73 % der konsilstellenden Ärzt:innen stuften die Anwenderfreundlichkeit des Systems/Gerätes bei Erstellung der Fotodokumentation als gut bis sehr gut ein. Die technische Umsetzung des Telekonsils wurde sogar von 90,9 % für gut bis sehr gut befunden. Diese Ergebnisse zeigen, dass durch die Fotodokumentations-App eine unkomplizierte Befunddokumentation von Hauterscheinungen möglich ist, was wiederum sowohl die Durchführung von Telekonsilen als auch die interdisziplinäre Kommunikation und Zusammenarbeit z. B. im Rahmen eines Tumorboards erleichtert. Darüber hinaus kann durch diese Technik eine sichere Übermittlung von Daten an den Hintergrunddienst erfolgen, was eine Verbesserung von Behandlungsqualität und Priorisierung zur Folge hat.
Knapp die Hälfte der Dermatolog:innen gab an, mindestens eine Zeitersparnis von 30–60 min gehabt zu haben. Es wurden 72,7 % der Konsile noch am gleichen Tag bearbeitet. Durch die Implementation von Telekonsilen konnten Konsilärzt:innen zeitintensive Wege vermeiden. Dies ermöglichte eine schnellere Bearbeitung der Konsilanfragen, die Einsparung kostenintensiver Transporte in die Ambulanz der Hautklinik und eine Reduktion des Infektionspotenzials für Patient:innen und Ärzt:innen.
Als Limitation dieser Arbeit ist die geringe Rücklaufquote bei den konsilstellenden Ärztinnen zu nennen. Dennoch zeigt sich über den Beobachtungszeitraum eine deutliche Zunahme der Zahl der Telekonsile, was wir als zunehmende Zufriedenheit mit dem Konzept der teledermatologischen Konsilbeantwortung werten. Eine weitere Limitation besteht darin, dass kein Patient:innen-Feedback erhoben wurde. Dies wird Inhalt einer zukünftigen Studie sein. Eine Einschränkung des Konzepts der dermatologischen Telekonsile an sich ist die Tatsache, dass nicht alle Fragestellungen mittels Fotodokumentation lösbar sind. Dies betrifft insbesondere Fragestellungen, die eine Probeexzision oder eine dermatoskopische Untersuchung erforderlich machen.
Telemedizin kann nicht komplett den Arzt-Patienten-Kontakt ersetzen. In manchen Fällen ist zur Untersuchung, Diagnosestellung und Besprechung des Krankheitsbildes und Erklärung therapeutischer und präventiver Maßnahmen ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt notwendig.
Im Leitfaden für Teledermatologie wird empfohlen, den Einsatz einer teledermatologischen Behandlung „immer dann in Erwägung zu ziehen, wenn relevante Zusatznutzen für die Patienten ohne relevante Nachteile für sie und für die Versorgenden zu erwarten sind“. Die Entscheidung zur ausschließlich teledermatologischen Durchführung des Konsils muss von Fall zu Fall getroffen werden und ist abhängig vom jeweiligen Krankheitsbild. Die verlässlichste Studienlage liegt für Psoriasis, Ekzemerkrankungen und chronische Wunden vor. Wenn jedoch eine entsprechende Selektion nach Krankheitsbild vorgenommen wird, deutet die aktuelle Studienlage darauf hin, dass die Ergebnisse, die über telemedizinische Anwendungen erreicht wurden, mit einer Präsenzvorstellung vergleichbar sind [3].
Durch die Implementation dermatologischer Telekonsile in unserer Klinik konnten wir eine schnellere und effizientere Konsilbeantwortung ermöglichen und so die Zufriedenheit der beteiligten Kolleg:innen steigern. Die betroffenen Patient:innen erhielten unkompliziert und zeitnah eine Diagnose sowie eine therapeutische Empfehlung, ohne lange Transportwege und Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.

Fazit für die Praxis

  • Bereits in einem kurzen Beobachtungszeitraum von 6 Monaten konnten wir eine deutliche Zunahme und hohe Akzeptanz der telemedizinisch gelösten dermatologischen Konsile beobachten.
  • Darüber hinaus lässt sich die Technik selbst auch für zahlreiche andere Zwecke einsetzen, wie z. B. die Operationsvorbereitung oder die klinisch-histologische Korrelation.
  • Eine weitere interne sowie auch externe Ausweitung ist denkbar.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

S. Triebswetter, J.C. Simon und A.-T. Seitz geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Alle beschriebenen Untersuchungen wurden im Einklang mit nationalem Recht sowie gemäß der Deklaration von Helsinki von 1975 (in der aktuellen, überarbeiteten Fassung) durchgeführt. Die Untersuchung wurde unabhängig von den im Beitrag genannten Firmen durchgeführt.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen. Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://​creativecommons.​org/​licenses/​by/​4.​0/​deed.​de.

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Metadaten
Titel
Implementation teledermatologischer Konsile am Universitätsklinikum Leipzig
verfasst von
Dr. med. Susanne Triebswetter
Jan C. Simon
Anna-Theresa Seitz
Publikationsdatum
18.01.2025
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Die Dermatologie
Print ISSN: 2731-7005
Elektronische ISSN: 2731-7013
DOI
https://doi.org/10.1007/s00105-024-05463-z

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