01.12.2006 | Editorial
Behandlungsfehler und Medizinschadensfälle
Nicht nur ein Thema der Rechtsmedizin
Erschienen in: Rechtsmedizin | Ausgabe 6/2006
Einloggen, um Zugang zu erhaltenAuszug
Pathologie und Rechtsmedizin waren jahrzehntelang die medizinischen Fachdisziplinen, in denen Fehler bei der Behandlung eines Patienten offen angesprochen wurden:-
in der klinischen Pathologie anlässlich der Demonstration von Obduktionsbefunden mit Darstellung von Grundleiden und Todesursache, Haupt- und Nebenbefunden, aus denen sich „verpasste“ Diagnosen und falsche Therapien ergaben, und
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in der Rechtsmedizin anlässlich der Begutachtung von Behandlungsfehlervorwürfen.