Erschienen in:
14.09.2017 | Die Verbände informieren
HAMBURGISCHE BEAMTE
Beihilfe oder Beitragszuschuss zur Krankenkasse?
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 9/2017
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Auszug
Anstelle der Beihilfe zur Erstattung von Krankheitskosten bei hamburgischen Beamten sollen diese ab 1.8.2018 ein Wahlrecht erhalten, den hälftigen Krankenkassenbeitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung ausgezahlt zu bekommen. Ein „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ plant die Hansestadt Hamburg. Die hamburgische Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) will damit eine „echte Wahlfreiheit im öffentlichen Dienst und den Zugang von Beamtinnen und Beamten in die Solidargemeinschaft der GKV“ schaffen. Der Verwaltungsaufwand werde hierdurch vereinfacht und außerdem sei die neue Regelung zeitgemäß, sozial gerecht und verfassungsrechtlich möglich. Die Stadt werde sich mit der neuen Regelung an den Krankenversicherungskosten von momentan etwa 2.400 freiwillig gesetzlich Versicherten beteiligen. Dies verursache anfangs Mehrkosten von etwa 5,8 Millionen €. Bekanntermaßen zahlt der öffentliche Dienst für Beamte keinen hälftigen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung. Er leistet jedoch Beihilfe in Höhe von 50 % der individuell entstehenden Krankheitskosten. Die anderen 50 % müssen Beamte mit einer Krankenvollversicherung — überwiegend bei einer privaten Versicherung — abdecken. Die Hansestadt Hamburg möchte GKV-versicherten Beamten die Hälfte der einkommensabhängigen Prämie bezahlen, Privatversicherten jedoch nur die Hälfte der Prämie für den privaten Basistarif. Die private Krankenversicherung (PKV) und der Deutsche Beamtenbund (dbb) kritisieren dieses Vorhaben. Es sei verfassungswidrig, weil die Stadt damit ihrer Fürsorgepflicht für die Beamten nicht mehr genüge. …