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Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin 18/2017

25.10.2017 | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT

Beim Praxisurlaub das Gesetz beachten

verfasst von: Springer Medizin

Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 18/2017

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Auszug

_ Im § 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) ist bestimmt, dass bei der zeitlichen Festlegung des Praxisurlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Allerdings sind Ausnahmen möglich, wenn es einen Konflikt mit dringenden betrieblichen Belangen oder aber mit den Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer gibt, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben — etwa wegen Schulferien, Kita-Schließzeiten etc. …
Metadaten
Titel
Beim Praxisurlaub das Gesetz beachten
verfasst von
Springer Medizin
Publikationsdatum
25.10.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
MMW - Fortschritte der Medizin / Ausgabe 18/2017
Print ISSN: 1438-3276
Elektronische ISSN: 1613-3560
DOI
https://doi.org/10.1007/s15006-017-0160-y

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