Einleitung
Auto zu fahren bedeutet für die meisten Menschen Unabhängigkeit und gerade im Alter, wenn Einschränkungen nicht plötzlich, sondern graduell zunehmen, fällt es oft schwer, die eigene Fahrunsicherheit oder gar fehlende Fahreignung zu erkennen und auf das Auto zu verzichten.
Die Gründe für eine verminderte Fahrsicherheit bzw. fehlende Fahreignung von betagten Personen sind vielfältig. So können zum Beispiel die Symptome vieler Krankheiten bereits die Fahrsicherheit/Fahreignung einschränken oder sogar aufheben.
Häufig kann die Fahreignung nur durch die Einnahme von Medikamenten wiederhergestellt werden: Zum Beispiel dürfen Epilepsie-Patienten erst dann wieder Auto fahren, wenn sie mindestens ein Jahr lang anfallsfrei waren, dies gelingt jedoch häufig nur durch die Einnahme von Antiepileptika. Es konnte auch gezeigt werden, dass die Einnahme von Calciumkanalblockern und Vasodilatatoren, wie sie zur Behandlung verschiedener Herzerkrankungen verschrieben werden, mit einem verminderten Risiko für Verkehrsunfälle assoziiert ist [
1].
Jedoch führt die Einnahme von Medikamenten nicht immer und insbesondere nicht zu Beginn der Behandlung dazu, dass die Fahrsicherheit/Fahreignung wiederhergestellt wird, sondern neben den Grunderkrankungen kann die Arzneimitteleinnahme die Fahrsicherheit/Fahreignung beeinträchtigen. An der Entstehung von etwa jedem 4. Verkehrsunfall sind Wirkungen bzw. Nebenwirkungen eines Arzneimittels beteiligt und man geht davon aus, dass etwa jeder 10. Verkehrstote unter dem Einfluss von Psychopharmaka stand [
2]. Toxikologische Untersuchungen von Blutproben aufgrund von Fahrauffälligkeiten im Straßenverkehr sind bei Senioren zwar deutlich unterrepräsentiert, jedoch werden in diesen Fällen die verkehrsmedizinisch hoch relevanten Benzodiazepine überproportional häufig nachgewiesen [
3].
Auch wenn viele Patienten nicht wissen, dass neben Drogen und Alkohol auch Arzneimittel die sichere Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigen können, sind die Effekte verschiedener Arzneistoffklassen auf psychomotorische und kognitive Leistungen bekannt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass das sogenannte Arzneimittel-Privileg nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG), wonach keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, „wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“, im Strafrecht (§§ 315c und 316 StGB) nicht gilt. Demnach ist es strafbar, wenn jemand nach Substanzkonsum „nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen“ (§ 316 StGB), oder „nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“ (§ 315c StGB).
Bereits 1964 veröffentlichte die Bundesärztekammer ein „Merkblatt über die Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit durch Arzneimittel“, in dem auf die Pflicht des Herstellers hingewiesen wird, Arzneimittel auf Wirkungen untersuchen zu lassen, die die Verkehrssicherheit einschränken können, und in der Arztinformation und Packungsbeilage auf mögliche Gefahren in Bezug auf die Verkehrsteilnahme hinzuweisen [
4].
Von den mittlerweile etwa 100.000 in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln sind ca. 20 % verkehrsmedizinisch relevant, da sie Reaktionszeit, Aufmerksamkeit, visuelle Funktionen, Motorik sowie kognitive Leistungen beeinträchtigen können [
5]. Eine retrospektive Kohortenstudie zeigte auf, dass das relative Risiko (RR) für einen Verkehrsunfall mit Verletzungsfolge unter der Einnahme von psychoaktiven Medikamenten erhöht ist (RR 1,5; 95 %-Konfidenzintervall (KI): 1,2–1,9; [
6]).
Auf die gesetzlich Krankenversicherten ab 65 Jahren, die ca. 22 % der Gesamtpopulation ausmachen, entfallen 55,9 % des DDD-Volumens („defined daily dose“). Im Durchschnitt werden Personen ab 65 Jahren somit täglich mit 4,3 Tagesdosen verschiedener Arzneimittel behandelt [
7].
Eine Möglichkeit zur generellen Einschätzung des Gefahrenpotenzials verschiedener Medikamente bietet die Kategorisierung des ICADTS (International Council on Alcohol, Drugs and Traffic Safety). Diese bezieht sowohl Daten aus dem pharmakologischen Wirkprofil als auch Ergebnisse aus standardisierten Fahrten mit ein [
5]. Eine weitere Einschätzung der Nebenwirkungen, die speziell bei betagten Personen auftreten können, bietet die
Priscus-Liste [
8], welche zudem alternative, besser geeignete Präparate oder Dosierungen vorschlägt und des Weiteren auch Ratschläge bezüglich einer möglichen Überprüfung einer sicheren Arzneimitteltherapie bietet.
Die Gefährdung des Straßenverkehrs nimmt erheblich zu, wenn neben Medikamenten (insbesondere Psychopharmaka) zusätzlich Alkohol oder andere Drogen konsumiert werden. Gemäß DRUID-Studie erhöht sich die Odds Ratio (OR) bei gleichzeitiger Einnahme von Drogen/Medikamenten und Alkohol auf 20–200 [
9].
Im Rahmen dieser Übersichtsarbeit werden mögliche verkehrsrelevante Auswirkungen einer medikamentösen Therapie und anderer zentralwirksamer Substanzen speziell bei Personen ab 65 Jahren beleuchtet mit dem Ziel, Substanzen/Substanzgruppen zu identifizieren, welche die Fahrsicherheit von diesen Menschen beeinträchtigen können, und ggf. risikoärmere Alternativpräparate zu finden.
Diskussion
Medikamente können zum einen die Fahrsicherheit/Fahreignung, welche aufgrund von einer oder mehrerer Grunderkrankungen aufgehoben war, wiederherstellen, zum anderen jedoch auch selbst die Fahrsicherheit stark beeinträchtigen. Die medikamentös verursachten Beeinträchtigungen finden sich vor allem während der Einstellungsphase.
Gerade bei multimorbiden Patienten wird häufig eine Vielzahl von Präparaten verordnet (sog. Polypharmazie), die nicht nur für sich allein genommen schwerwiegende Nebenwirkungen haben, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen können, sondern zusätzlich interagieren. Darüber hinaus können einige Präparate auch speziell bei betagten Menschen zum Beispiel aufgrund von Grunderkrankungen wie Leber‑/Nierenfunktionsstörungen Nebenwirkungen aufweisen, die bei jüngeren nicht auftreten. Insbesondere bei neuer Medikation oder Dosisanpassung (Erhöhung/Reduktion), aber auch nach dem Absetzen von Medikamenten hat der Fahrzeuglenker vor Fahrtantritt auf Symptome wie Schwindel, Koordinationsstörungen, vermindertes Reaktionsvermögen, verminderte Aufmerksamkeit, Sehstörungen etc. zu achten und im Zweifel auf die aktive Teilnahme am (motorisierten) Straßenverkehr zu verzichten. Denn auch wenn gemäß § 24a StVG das sogenannte Arzneimittel-Privileg gilt und keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, sofern die Substanz, die im Blut nachgewiesen worden ist, aus der „bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“, gilt dies im Strafrecht (§§ 315c und 316 StGB) nicht.
Auch Senioren unter Polymedikation ist es generell erlaubt, am Straßenverkehr teilzunehmen, zumal sie in der Regel auf eine jahrelange Fahrpraxis zurückblicken und häufiger gewohnte Fahrstrecken und Fahrtzeiten abseits der Hauptverkehrslast nutzen, wodurch kleinere Fahrauffälligkeiten zunächst kompensiert werden können. Zudem ist der Fahrstil von Senioren häufig ruhiger und rücksichtsvoller, was das Unfallrisiko ebenfalls senkt [
29].
Aufgrund von individuellen Faktoren wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen, Komedikation etc. lässt sich in Bezug auf die Arzneimittel keine pauschale Beurteilung treffen, welches Präparat bei welchem Patienten die Fahrsicherheit beeinträchtigt und falls ja, wie lange. Hier ist eine sorgfältige Auswahl in Absprache zwischen Arzt und Betroffenem vorzunehmen, wobei z. B. auch zu berücksichtigen ist, ob das Kraftfahrzeug (Kfz) immer zu bestimmten Tageszeiten benötigt wird und ob akzeptable, vorübergehende Alternativen zum eigenständigen Führen eines Kfz bestehen.
Allgemein bieten Studienergebnisse Hinweise, welche Arzneimittel für die Anwendung im Alter besser als andere geeignet sind. So konnte zum Beispiel gezeigt werden, dass Zaleplon bei ordnungsgemäßer Einnahme in der Regel keine negativen Auswirkungen auf die Fahrsicherheit am nächsten Morgen hat [
13]. Wohingegen Flurazepam insbesondere von betagten Personen in höheren Konzentrationen schlechter vertragen wird [
16]. Generell hat sich gezeigt, dass kurz- bis mittellangwirksame Benzodiazepine, die beim Zubettgehen eingenommen werden, weniger im Verdacht stehen, die Fahrsicherheit am nächsten Morgen noch zu beeinträchtigen. Hierbei sollte jedoch trotzdem auf einen ausreichenden Zeitabstand zum Fahrtantritt geachtet werden. Da nicht alle Patienten das Schlafmittel direkt beim Schlafengehen einnehmen, sondern häufig erst, nachdem sie mehrere Stunden wach gelegen haben, sollte insbesondere in diesen Fällen der Zeitabstand bis zur Verkehrsteilnahme nochmals kritisch überprüft werden. Je nach Wirkstoff kann die Wirkung bis zu 11 h (Zopiclon; [
14]) oder sogar länger (z. B. Diazepam) anhalten. Benzodiazepine, die tagsüber als Anxiolytikum angewendet werden, sind als ernstes Problem für die Verkehrssicherheit zu betrachten.
Im Fall der Psychopharmaka haben sich die selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmer als weniger beeinflussend auf die Fahrsicherheit gezeigt als die häufig sedierend wirkenden trizyklischen Antidepressiva.
Bis zum Erreichen einer stabilen Dosierung und dem erfolgten Abklingen von Nebenwirkungen sollte auf eine aktive Teilnahme am (motorisierten) Straßenverkehr verzichtet werden. Insbesondere für Benzodiazepine kann die Fahrsicherheit über mehrere Wochen bis Monate aufgehoben sein und kann auch nach einer Einnahmepause, einem Wechsel des Präparates oder einer Dosisanpassung wieder beeinträchtigt sein.
Dementsprechend ist es erforderlich, dass Personen sich (unabhängig vom Alter) vor Fahrtantritt einer kritischen Selbstprüfung unterziehen. Sofern sie dabei feststellen sollten, dass sie unter kognitiven Defiziten (wie z. B. Konzentrationsstörungen, Verwirrtheitszuständen, herabgesetztem Reaktionsvermögen) und/oder motorischen Defiziten (wie z. B. Gleichgewichtsstörungen, Gang‑/Standunsicherheiten) und/oder Symptomen wie Schwindel, Benommenheit oder Müdigkeit leiden, sollten sie das Autofahren bis zur Symptomfreiheit unterlassen. Darüber hinaus sollten sie diese Beobachtungen mit dem behandelnden Arzt besprechen, sodass ggf. alternative Präparate verordnet werden können oder die Dosis reduziert werden kann. Hierbei sollten auch verschreibungsfreie Arzneimittel, die zusätzlich eingenommen werden, erwähnt werden, weil auch diese zu verkehrsrelevanten Interaktionen mit den ärztlich verordneten Medikamenten führen können.
Generell ist es wichtig, Medikamente nicht eigenständig abzusetzen, wenn Symptome vorliegen, die mit sicherem Autofahren nicht in Einklang zu bringen sind, da Grunderkrankungen unabhängig von der Fahrsicherheit weiterhin adäquat behandelt werden müssen und viele Medikamente nicht abrupt abgesetzt werden dürfen, sondern die Dosierung „ausgeschlichen“ werden muss.
Ein Forschungsverbund, der sich mit verschiedenen Projekten zum Thema Gesundheit im Alter beschäftigt, hat mit der
Priscus-Liste eine Hilfestellung für Ärzte und Apotheker geschaffen, die sie dabei unterstützt, Medikamente zu identifizieren, die für ältere Menschen potenziell ungeeignet sind, und ihnen alternative Präparate mit einem besseren Nutzen-Risiko-Verhältnis vorschlägt. Des Weiteren finden sich in dieser Liste Dosierungsvorschläge und Überwachungshinweise, um die Medikation von betagten Personen zu optimieren [
8]. Als Hilfe für Zuhause bietet sich der Beipackzettel an, der jedem Medikament beiliegen muss. Auch hier sind potenzielle Nebenwirkungen aufgelistet und eine erste Einschätzung zur Fahrsicherheit.
Generell muss hier auch noch einmal auf die ärztliche Aufklärungspflicht hingewiesen werden, da sich viele Menschen nicht der möglichen Nebenwirkungen einer Arzneimitteltherapie und der daraus entstehenden Konsequenzen bewusst sind. Während einer Arzneimitteltherapie sollte grundsätzlich auf den Konsum von Alkohol (oder anderen Drogen) verzichtet werden, insbesondere jedoch bei der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr, da die Wirkungen der Arzneimittel durch den Konsum von Alkohol additiv, in der Regel aber überadditiv verstärkt werden.
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