Grundlagen und praktische Anwendung von Hypnotika
- 11.03.2025
- Benzodiazepine
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Hypnotika, Schlafmittel oder Antiinsomnika sind schlaffördernde Arzneimittel. Im engeren Sinne werden darunter v. a. Benzodiazepine und Benzodiazepinanaloga (Z-Substanzen) verstanden. Weitere Arzneimittel, die mit dem Ziel der Schlafförderung eingesetzt werden, sind z. B. sedierende Antidepressiva und Antipsychotika, Melatoninrezeptoragonisten und neuerdings der duale Orexinrezeptorantagonist Daridorexant. Trotz der weit verbreiteten Anwendung bergen v. a. die Benzodiazepin- und Non-Benzodiazepin-Hypnotika ein hohes Risiko für Abhängigkeit und Toleranzentwicklung. Trizyklische Substanzen wie Antidepressiva und Antipsychotika weisen oftmals ein breites Spektrum unerwünschter Arzneimittelwirkungen auf, insbesondere bei längerfristiger Einnahme. Pharmakologische Mechanismen, therapeutische Einsatzmöglichkeiten sowie Risiken und medikamentöse Wechselwirkungen der verschiedenen Hypnotika werden hier im Hinblick auf die Metabolisierung durch das Cytochrom-P450-System beleuchtet.
Welche Anforderungen sollte ein ideales Hypnotikum erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Abhängigkeitsentwicklung, Nebenwirkungen und relevante Wechselwirkungen? Diese und weitere Fragen werden in dem vorliegenden Beitrag adressiert. Nach Lektüre dieses Beitrags …
- kennen Sie die wichtigsten pharmakologischen Therapieoptionen bei Schlafstörungen und chronischer Insomnie,
- sind Ihnen die Wirkungen sowie die unerwünschten Wirkungen der Hypnotika bekannt,
- können Sie mögliche pharmakologische Wechselwirkungen der Hypnotika besser einordnen,
- haben Sie ein Verständnis für das Cytochrom-P450-System und wissen, worauf bei Kombinationsbehandlungen zu achten ist.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].