22.08.2012 | Praxis konkret
Beratung vor Regress – Verlass ist darauf noch nicht
Neu-Landarzt berichtet von seinen Erfahrungen
Erschienen in: Orthopädie & Rheuma | Ausgabe 4/2012
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Das Thema Regressgefahr wird Vertragsärzte nicht mehr so stark betreffen, weil für sie in Zukunft gilt: Beratung vor Regress. Das hat jedenfalls die Regierungskoalition mit dem GKV-VStG so gewollt. Doch nicht in allen KVen sind die Mitglieder bereits auf der sicheren Seite, wie jetzt sogar ein ehemaliger KV-Funktionär erfahren musste.