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Die Verwendung von Unterziehhandschuhen unter flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen führt zu einer Reduktion des Wärme- und Feuchtigkeitsstaus (Okklusionseffekte) und stellt daher besonders bei längeren Handschuhtragezeiten eine etablierte Maßnahme zur Prävention von Berufsdermatosen an den Händen dar. Verschiedene Studien belegen eine gute Hautverträglichkeit, Einsetzbarkeit und Anwenderakzeptanz textiler Unterziehhandschuhe bei Hautgesunden und Personen mit Hauterkrankungen an den Händen. Insbesondere für das Gesundheitswesen sind bei der Verwendung von Unterziehhandschuhen jedoch auch hygienische Aspekte zu berücksichtigen, zu welchen bislang nur wenige konkrete Erkenntnisse und Empfehlungen vorliegen. Zugleich ist die korrekte Umsetzung dieser Hautschutzmaßnahme in hygienesensiblen Arbeitsbereichen von hoher Relevanz. Ziel dieser Studie war es, mittels Onlinebefragungen die Verfügbarkeit, Anwendung, Umstände und Risiken/Herausforderungen des Einsatzes von Unterziehhandschuhen im Gesundheitswesen unter Praxisakteuren und hauterkrankten Beschäftigten im Gesundheitswesen zu evaluieren. Basierend auf den Befragungsergebnissen werden der Status quo in der Betriebspraxis für verschiedene Bereiche zusammenfassend dar- bzw. gegenübergestellt, mögliche Ursachen und resultierende Risiken (potenzieller Handlungsbedarf) aufgezeigt sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen für eine hygienisch unbedenkliche Verwendung von Unterziehhandschuhen im Gesundheitswesen formuliert.
Aus Gründen der besseren/leichteren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Hinweis des Verlags
Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.
Hintergrund
Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten berufsbedingten Erkrankungen in Deutschland [23]. Überwiegend handelt es sich dabei um Handekzeme, die durch irritative und/oder allergische Kontaktekzeme hervorgerufen werden [2, 54, 76]. Ein erhöhtes Erkrankungsrisiko zeigt sich v. a. in Tätigkeitsbereichen mit wiederkehrender Exposition gegenüber hautreizenden oder allergenen Arbeitsstoffen (z. B. Detergenzien, Reinigungs- oder Flächendesinfektionsmittel) oder hautgefährdenden Arbeitsbedingungen, bspw. Feuchtarbeit im Sinne der Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS) 401 [9, 76]. Zu den besonders gefährdeten Berufsgruppen zählen daher auch Beschäftigte im Gesundheitswesen (BiG; [34]). Da berufsbedingte Hauterkrankungen an den Händen meist chronisch verlaufen und mit starken Beeinträchtigungen der Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit einhergehen [66], ergibt sich ein hoher Bedarf für einen gezielten, möglichst frühzeitigen Einsatz individueller Präventionsmaßnahmen [10].
Hierbei kommt der Verwendung von adäquatem Handschuhschutz eine hohe Bedeutung zu [72, 83]. Schutzhandschuhe dienen dem Schutz vor verschiedenen beruflichen Expositionen (z. B. Krankheitserreger, hautreizende Chemikalien) und bestehen je nach Anforderung häufig aus undurchlässigen (impermeablen), flüssigkeitsdichten Materialien (z. B. Nitril, Latex; [15, 18]), was bei längeren Tragezeiten durch die fehlende Möglichkeit der Abgabe von Wasserdampf mit einem Wärme- und Feuchtigkeitsstau (Okklusionseffekt) einhergeht [10, 76]. Insbesondere die Kombination von Handschuhokklusion in Verbindung mit Exposition gegenüber Irritanzien sowie die Okklusion vorgeschädigter Haut können dabei zu Beeinträchtigungen der epidermalen Hautbarriere und somit zur Verursachung oder Verschlimmerung einer Hauterkrankung an den Händen führen [77].
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Zur Reduktion der Feuchtbelastung durch das Schwitzen in Handschuhen und der Verringerung wärme- und feuchtigkeitsbedingter Hautschäden an den Händen wird insbesondere bei längeren Tragezeiten flüssigkeitsdichter Handschuhe die Verwendung von Unterziehhandschuhen (UZHS) aus textilen Materialien (z. B. Baumwolle) in unsterilen [10, 13, 15, 18, 19, 48, 51, 76] und sterilen [17, 48] Arbeitsbereichen empfohlen. Von diesen abzugrenzen [61] sind Textilhandschuhe mit schnitthemmenden Fasern (z. B. Stahl, Kevlar), die im Hinblick auf den Infektions- und Schnittschutz in der Medizin, bspw. bei invasiven, chirurgischen Eingriffen mit hohem Verletzungs- und Perforationsrisiko (z. B. Herz- und Thoraxchirurgie), empfohlen werden und alternativ oder zusätzlich zwischen zwei Paar Einmalhandschuhen oder als Außenhandschuhe verwendet werden können [27, 30, 57, 59, 63, 75]. Schnitthemmende UZHS bilden keinen Bestandteil der vorliegenden Arbeit.
In verschiedenen experimentellen [16, 39, 67, 73] und anwendungsorientierten [8, 37, 38, 45, 71] Studien konnte bereits gezeigt werden, dass textile UZHS Okklusionseffekte abmildern, die Funktion der Hautbarriere unterstützen und eine gute Anwenderakzeptanz sowohl bei Hautgesunden als auch bei Personen mit Hauterkrankungen an den Händen aufweisen. Insbesondere für das Gesundheitswesen ergeben sich jedoch Fragen zu hygienischen Aspekten bei der Verwendung von UZHS (z. B. Wiederverwendung und -aufbereitung; [37, 45, 78]). Bislang liegen nur wenige Erkenntnisse und Empfehlungen für den konkreten Unterziehhandschuhgebrauch vor [36]. Zugleich ist die korrekte Umsetzung dieser Hautschutzmaßnahme in hygienesensiblen Arbeitsbereichen von hoher Relevanz.
Studienziel und Fragestellungen
Ziel der Studie war es, Informationen zur Verfügbarkeit (Arbeitsplatzausstattung), der Anwendung, den Rahmenbedingungen und Umständen des Einsatzes von UZHS in unsterilen Arbeitsbereichen im Gesundheitswesen sowie zu potenziellen Barrieren für deren Verwendung zu gewinnen. Basierend auf den Ergebnissen der Befragung relevanter Praxisakteure aus den Bereichen Hygiene, Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz sowie hauterkrankten BiG sollen (1) der Status quo in der Betriebspraxis aus verschiedenen Bereichen zusammenfassend dar- bzw. gegenübergestellt, (2) mögliche Ursachen und resultierende Risiken risikobehafteten Verhaltens ermittelt und (3) praxisnahe Handlungsempfehlungen für eine hygienisch unbedenkliche Verwendung von UZHS im Gesundheitswesen formuliert werden.
Methodik
Die vorliegende Arbeit besteht aus mehreren Teilprojekten (TP), bei denen Onlinebefragungen zur Datenerhebung eingesetzt wurden.
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Teilprojekt 1: Befragung Praxisakteure
In TP 1 wurden Praxisakteure aus den Bereichen Hygiene, Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz zum Einsatz von UZHS befragt. Der Feldzugang erfolgte über Fachgesellschaften, Berufsverbände und Netzwerke, welche per E‑Mail kontaktiert und gebeten wurden, ihre jeweiligen Mitglieder über die Studie zu informieren und den Befragungslink zu verbreiten. Insgesamt wurden 159 Institutionen (Bereich Hygiene: n = 83, Bereich Arbeitsmedizin/-schutz: n = 76;) kontaktiert. Zusätzlich wurde in sozialen Netzwerken für die Studienteilnahme geworben.
Die Konzeption des Befragungsinstruments erfolgte in Orientierung an Befragungen vorheriger Studien [37, 38, 45] sowie den Ergebnissen der Vorarbeiten (z. B. Literaturrecherche). Fragebogeninhalt und -umfang variierten je nach Befragtengruppe, wobei mehrheitlich Fragen im Multiple-Choice-Format zum Einsatz kamen. Die konkreten Befragungsinhalte wurden vor der Onlinestellung gemeinsam mit Vertretern der verschiedenen Zielgruppen hinsichtlich Verständlichkeit, Eindeutigkeit und Dauer abgestimmt und modifiziert. Die Befragung lief über einen Zeitraum von etwa sechs Wochen (Juni/Juli 2024); nach vier Wochen wurden Erinnerungsmails verschickt.
Als soziodemografische Merkmale wurden die Berufsbezeichnung, Art der Institution und die Fachabteilung/-richtung ermittelt. Einrichtungsbezogene Antworten sollten sich dabei auf einen der von den Befragten betreuten Betrieb im Gesundheitswesen beziehen, sofern mehrere Betriebe betreut wurden. Konkrete Fragen zum innerbetrieblichen Handschuhumgang wurden nur an die Befragten gerichtet, welche angaben, dass die UZHS von den Mitarbeitern der Einrichtung/Abteilung eingesetzt werden.
Teilprojekt 2: Befragung Endanwender
In TP 2 wurden im Gesundheitswesen tätige Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) mit Anhalt für eine beruflich bedingte Hauterkrankung zum Einsatz von UZHS befragt. In Abstimmung mit der BGW erfolgte eine Stichprobenziehung aus der Versichertendatenbank. Ausgewählt wurden BiG aus den Berufsbereichen Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege (ISCO-Schlüssel 5321, 3221) und den Branchen Kliniken und Pflege, die in den Jahren 2021–2023 als BK-5101-Verdachtsfälle an den UVT gemeldet wurden und die bereits wegen der Hauterkrankung an einer (ersten) Individualpräventionsmaßnahme (z. B. Hautschutzseminar) teilgenommen hatten. Die Berechnung der Stichprobengröße basierte auf angenommenen Anteilsraten von 95 % für Handekzeme [42] und 15 % für die Verwendung von UZHS [29, 31, 32, 43, 45, 46, 52, 53, 74, 78, 82]. Auf der Basis eines Zufallsverfahrens konnten 1000 BGW-Versicherte vom UVT postalisch zur freiwilligen Studienteilnahme eingeladen werden.
Die Konzeption des Fragebogens erfolgte in Orientierung an den Befragungen vorheriger Studien [37, 38, 45] und den Ergebnissen der Vorarbeiten (z. B. Literaturrecherche). Die Mehrheit der Fragen der verschiedenen Themenbereiche wurden im Multiple-Choice-Format gestellt. Als soziodemografische Merkmale wurden die Berufsbezeichnung, Altersgruppe, Art der Institution und Fachabteilung/-richtung ermittelt. Die Umstände des (regelhaften) innerbetrieblichen Handschuhgebrauchs wurden nur von den Personen erfragt, die angaben, in den letzten 12 Monaten vor der Teilnahme an der Erhebung UZHS im Berufsalltag eingesetzt zu haben. Die Antworten sollten dabei auf den Umgang mit den in den letzten 12 Monaten hauptsächlich genutzten textilen UZHS bezogen werden. Die Befragungsinhalte wurden im Vorfeld gemeinsam mit ausgewählten Beschäftigten aus dem Gesundheitsdienst, welche aufgrund einer Hauterkrankung an einer Maßnahme der sekundären Individualprävention (SIP; Hautschutzseminar) oder tertiären Individualprävention (TIP; stationäres Heilverfahren) teilnahmen, abgestimmt und nach Änderungsvorschlägen entsprechend modifiziert (Pretest). Die Befragung hatte eine Laufzeit von etwa sechs Wochen (Juni/Juli 2024); es wurden keine Erinnerungsschreiben versandt.
Datenerhebung, Datenaufbereitung und Statistik
Die Datenerhebungen erfolgten mit der Open-Source-Umfragesoftware LimeySurvey. Diese wird in Übereinstimmung mit den deutschen Datenschutz- und Datensicherheitsrichtlinien durch den Sync- und Share Dienst Academic Cloud zur Verfügung gestellt und seitens der Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG) technisch umgesetzt.
Für beide TP wurden ausschließlich Fragebögen in die Analyse einbezogen, bei denen mindestens eine themenbezogene Frage beantwortet wurde. Die Beschreibung der Daten erfolgt deskriptiv unter Angabe von absoluten Häufigkeiten und gültigen Fällen für prozentuale Anteilswerte. Die aus den offenen Fragen gewonnenen Informationen wurden zusammengefasst und werden unter der Angabe von absoluten Häufigkeiten dargestellt. Die Datenauswertung erfolgte unter Verwendung der Software SPSS Version 28 (IBM Corp., Armonk, NY, USA).
Ergebnisse
Grundcharakteristika der Stichproben
Von den insgesamt 36 im TP1 erhaltenen Fragebögen gingen 34 Bögen in die Auswertung ein (Abb. 1). Aus dem Bereich Hygiene nahmen 18 Personen (52,9 %) teil; unter diesen befanden sich mehrheitlich Fachkräfte für Hygiene und Infektionsprävention (n = 8, 44,4 %). Aus den Bereichen Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz nahmen 11 Personen teil (32,4 %); der Großteil dieser war als Arbeits- bzw. Betriebsmediziner (n = 8, 72,7 %) tätig. Die sonstigen Berufsbereiche (n = 5, 14,7 %) umfassten u. a. Personen aus der Allgemeinmedizin, Pflege und Wissenschaft. Am häufigsten waren die Teilnehmenden in Krankenhäuser und Kliniken beratend tätig (n = 16/30, 53,3 %) (Zusatzmaterialmaterial, Tab. S1).
Abb. 1
Flussdiagramm der Studienteilnehmer in beiden Teilprojekten. Die Angaben zum Ausschluss beziehen sich auf die Nichterfüllung der jeweils genannten Folgekriterien. BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Von den insgesamt 963 im TP2 angeschriebenen, bei der BGW versicherten BiG mit Anhalt für eine beruflich bedingte Hauterkrankung nahmen 52 Personen an der Befragung teil (Rücklauf: 5,4 %; Abb. 1); 37 Einladungen konnten aufgrund fehlerhafter Anschriften postalisch nicht zugestellt werden. Soziodemografische Angaben zur Stichprobe im TP2 sind Tab. 1 zu entnehmen.
Tab. 1
Stichprobendeskription/Basisdaten der Beschäftigten im Gesundheitswesen (BiG) aus Teilprojekt 2
Gesamteilnehmer (n = 52)
Teilnehmer mit Unterziehhandschuheinsatz in den letzten 12 Monaten (n = 23)
n
%
n
%
Altersklasse
18 bis 20 Jahre
–
–
–
–
21 bis 30 Jahre
7
13,5
1
4,3
31 bis 40 Jahre
10
19,2
4
17,4
41 bis 50 Jahre
8
15,4
4
17,4
51 Jahre und älter
27
51,9
14
60,9
Funktion/Berufsbezeichnung
Krankenpflegefachkrafta
34
65,4
17
73,9
Pflegehelferb
12
23,1
4
17,4
Sonstige (z. B. OTA, MTA)
6
11,5
2
8,7
Einrichtung
Krankenhaus/Klinik
32
61,5
12
52,3
Pflegeeinrichtung ambulant
5
9,6
2
8,7
Pflegeeinrichtung stationär
12
23,1
7
30,4
Sonstige (z. B. ambulante Intensivpflege, Hospiz, Betreuungsdienst)
3
5,8
2
8,7
Stellenanteil/Beschäftigungsstatus
Vollzeit (≥ 35 h/Woche)
26
51,0
11
50,0
Teilzeit (20 bis unter 35 h/Woche)
22
43,1
8
36,4
Teilzeit (< 20 h/Woche)
2
3,9
2
9,1
Keine Arbeitstätigkeit
1
2,0
1
4,5
Aktueller Hautzustand an den Händen c
Schwer
4
8,2
2
9,1
Moderat
7
14,3
3
13,6
Leicht
14
28,6
7
31,8
Fast abgeheilt
17
34,7
10
45,5
Vollständig abgeheilt
7
14,3
–
–
OTA Operationstechnischer Assistent, MTA Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
Hautschutzmaßnahme: Bekanntheit und Informationsstand
Die Verwendung von UZHS war 82,4 % (n = 28/34) der Praxisakteure als Hautschutzmaßnahme bekannt. 17,6 % (n = 6/28) hatten laut eigener Aussage keine Kenntnisse über die Empfehlung. Der persönliche Informations‑/Beratungsstand zur Maßnahme wurde größtenteils für gut (n = 8/26, 30,8 %) bis weniger gut (n = 9/26, 34,6 %) befunden. 15,4 % (n = 4/26) stuften diesen als nicht gut und 19,2 % (n = 5/26) als gar nicht gut ein (Tab. S2).
Unter den BiG gab die Mehrheit an, dass ihnen die Verwendung von UZHS bekannt sei (n = 44/52, 84,6 %). Empfehlungen zur Anwendung der UZHS waren zumeist im Rahmen von Beratungen durch den UVT (z. B. Hautschutzseminar der BGW; n = 13/23, 56,5 %) sowie Medizinern aus den Bereichen der Dermatologie (n = 9/23, 39,1 %) und/oder Arbeitsmedizin (n = 8/23, 34,8 %) ausgesprochen worden (Tab. S3).
Nutzungsmodalitäten und Einsatz
Die Mehrheit der Praxisakteure gab an, dass in der jeweils betreuten Einrichtung UZHS zur Verfügung stehen (n = 18/28, 64,3 %). Für Betriebe mit tatsächlicher Verwendung von UZHS (n = 10/18, 55,6 %) wurde die Nutzungshäufigkeit im Mittel auf 5,6 % der Beschäftigten (n = 9; Angaben von 1–20 %) eingeschätzt (Tab. S4). Bei den eingesetzten UZHS handelte es sich zumeist um klassische Fünffingerhandschuhe aus Baumwolle (waschbar, weiß, teilweise Nähte, Bund‑/Stulpenlänge ≤ 420 mm) (Tab. S6). Die verfügbare Anzahl an UZHS pro Tag reichte von durchschnittlich 6,1 Paar (n = 5; Angaben von 1–15 Paar) bis zu einer bedarfsbezogenen (n = 2), unbegrenzten (n = 1) bzw. ausreichenden (n = 1) Menge (Tab. S4).
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Von den teilnehmenden BiG gaben 70,5 % (n = 31/44) an, schon einmal UZHS verwendet zu haben. 74,2 % (n = 23/31) bestätigten den Gebrauch in den letzten 12 Monaten und 73,9 % (n = 17/23) die aktuelle Verwendung (Tab. S5). Bei den von den 23 Teilnehmern eingesetzten UZHS handelte es sich zumeist um waschbare, weiße, nahtlose Fünffingermodelle aus Baumwolle mit mittlerer Materialstärke und einer Bund‑/Stulpenlänge von ≥ 420 mm (Tab. S6). Die Gesamtheit der Ausstattungsmerkmale wurde als gut bis befriedigend eingestuft (Tab. S7). Die UZHS wurden mehrheitlich durch den Arbeitgeber bereitgestellt (n = 15/23, 65,2 %). Bei einigen Personen erfolgte der Bezug über den UVT (n = 5/23, 21,7 %), den Eigen‑/Selbstkauf (n = 5/23, 21,7 %) und/oder den Hautarzt (n = 2/23, 8,7 %). Die verfügbare Handschuhmenge belief sich mehrheitlich auf bis zu 5 Paar pro Tag (n = 8/20, 40 %); jeweils 30 % der Befragten (n = 6/20) standen ≤ 10 Paar oder ≤ 20 Paar bis hin zu einer unbegrenzten Anzahl an Handschuhen täglich zur Verfügung. Der durchschnittliche Tagesverbrauch lag größtenteils bei bis zu 5 Paar (n = 15/22, 68,2 %) und die kontinuierliche Tragedauer bei etwa 30 min (n = 11/23, 47,8 %). Die UZHS wurden dabei häufig (n = 8/23, 34,8 %) bis sehr häufig (n = 9/23, 39,1 %) für Tätigkeiten im Bereich der Grundpflege (n = 19/23, 82,6 %), Desinfektion und Hauswirtschaft (jeweils n = 14/23, 60,9 %) sowie Behandlungspflege (n = 10/23, 43,5 %) eingesetzt. Weitere Nennungen entfielen auf den Lebensmittelkontakt (n = 7/23, 30,4 %) und sonstige Tätigkeiten (z. B. Instrumentieren im OP; n = 3/23, 13,0 %) (Tab. S5).
Etwa in einem Drittel der betreuten Einrichtungen lagen laut Kenntnis der Praxisakteure innerbetriebliche Vorgaben (z. B. Betriebsanweisung, Hygieneplan) für den Umgang mit UZHS vor (n = 5/16, 31,3 %) (Tab. S4). Seitens der BiG wurde das Vorliegen entsprechender Vorgaben mehrheitlich verneint (n = 18/22, 81,8 %); jeweils zwei Personen bestätigten das Vorliegen oder konnten hierzu keine verbindlichen Angaben tätigen (jeweils 9,1 %; n = 2/22) (Tab. S5).
Indikationen und Trageeigenschaften
Die Praxisakteure schätzten den UZHS-Einsatz mehrheitlich grundsätzlich als sinnvoll ein (n = 25/28, 89,3 %). Das Vorliegen von Hautproblemen (n = 23/28, 82,1 %), eine vermehrte Schweißbildung (n = 22/28, 78,6 %) und lange Tragezeiten flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe (n = 21/28, 75 %) wurden dabei als sinnvollste Indikationen eingestuft (Tab. S8).
Der Großteil der BiG gab an, dass der Handschuhgebrauch zu einer Verbesserung des Hautzustandes (5-stufige Likert-Skala; n = 13/23, 56,5 % trifft eher bis voll zu) geführt habe, wohingegen sich im Hinblick auf die Trockenheit der Hände bei langem Handschuhgebrauch ein heterogenes Antwortverhalten zeigte (n = 9/23, 39,1 % trifft eher bis voll zu; n = 8/23, 34,8 % trifft eher nicht bis gar nicht zu) (Tab. S9).
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Ein‑/Mehrfachverwendung und Entsorgung
Die Frage nach Tätigkeits‑/Arbeitsbereichen, in denen eine Ein- oder Mehrfachverwendung oder ein unmittelbarer Verwurf von UZHS erfolgt, führte seitens der Praxisakteure zu sehr heterogenen Antworten (Tab. S10). Hinsichtlich der für die verwendeten UZHS genutzten Entsorgungsart wurde am häufigsten der Restmüll (n = 5/7, 71,4 %), gefolgt von dem Sondermüll und der (Entsorgung über die) Wäscherei (jeweils n = 1/7, 14,3 %) genannt.
Die BiG wurden zur Ein‑/Mehrfachverwendung bzw. dem Verwurf von UZHS bei der Durchführung patientennaher Tätigkeiten anhand einer 5‑stufigen Likert-Skala (nie – sehr häufig) befragt: Eine Wiederverwendung der UZHS nach zwischenzeitlichem Ablegen wurde von 43,5 % (n = 10/23) selten bis nie, von 21,7 % (n = 5/23) ab und zu und von 34,8 % (n = 8/23) (sehr) häufig durchgeführt. Ein Schutzhandschuhwechsel unter Belassen der UZHS wurde von 56,5 % (n = 13/23) selten bis nie, 13 % (n = 3/23) ab und zu und 30,4 % (n = 7/23) (sehr) häufig durchgeführt. Ein Verwurf der UZHS mit den Schutzhandschuhen wurde mehrheitlich verneint (selten bis nie; n = 12/23, 54,5 %). (Tab. S11) Für die Entsorgung der gebrauchten, nicht für die Wiederverwendung vorgesehenen UZHS wurde mehrheitlich der Rest- bzw. Hausmüll (n = 17/20, 85 %) sowie vereinzelt auch der Sondermüll (n = 2/20, 10 %) oder Kleidercontainer (n = 1/20, 5 %) genutzt.
Lagerung
Seitens der Praxisakteure wurden am häufigsten der Umkleideraum (z. B. Spind/Mitarbeiterschrank) und Lagerraum (z. B. für medizinisches Verbrauchsmaterial) als Aufbewahrungsorte der UZHS genannt (jeweils n = 4/8, 50 %). Einmalige Nennungen entfielen auf den Pausen‑/Aufenthaltsraum, das Stationszimmer, den Bereitschaftsraum, den Untersuchungsraum, das Kleider‑/Wäscheausgabesystem und den Stationswagen (jeweils n = 1/8, 12,5 %). Zwei Personen gaben an, dass die sachgemäße Lagerung in den Verantwortungsbereich der Nutzenden der UZHS fällt (n = 2/8, 25 %) (Tab. S12).
Die Mehrheit der BiG gab an, dass die Aufbewahrung der UZHS im Umkleideraum erfolgt (n = 14/23, 60,9 %); von einigen wurden das Stationszimmer (n = 4/23, 17,4 %) und der Pausen‑/Aufenthaltsraum (n = 3/23, 13 %) genutzt (Tab. S12).
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Mitführen
In den Einrichtungen der Praxisakteure wurden die UZHS am häufigsten auf dem Stationswagen und in der Seitentasche des Kittels, Kasacks o.ä. mitgeführt (jeweils n = 3/8, 62,5 %). Einzelverpackungen für jedes Paar UZHS (während des Transports) wurden dabei in zwei Fällen genutzt (n = 2/8, 25 %). Eine Person gab an, dass das sachgemäße Mitführen der UZHS in der Verantwortlichkeit der Mitarbeiter liegt (12,5 %) (Tab. S13).
Die BiG gaben mehrheitlich an, dass die UZHS in der Seitentasche des Kittels mitgeführt werden (n = 10/23, 43,5 %). Weiterhin wurden der Stationswagen (n = 3/23, 13 %) oder eine Handschuhhalterung an der Berufskleidung (z. B. Clip) (n = 2/23, 8,7 %) genannt. In einigen Fällen lagen die UZHS bereits am Einsatzort (z. B. Behandlungszimmer) bereit (n = 4/23, 17,4 %). Einzelverpackungen für jedes Paar UZHS kamen bei 30,4 % (n = 7/23) der Befragten zur Anwendung (Tab. S13).
Sammlung
Gemäß der Praxisakteure werden in den betreuten Einrichtungen für die Wiederaufbereitung vorgesehenen UZHS mehrheitlich in allgemeinen (n = 3/8, 57,1 %) oder seltener in personenbezogenen (n = 2/8, 25 %) Sammelbehältern des Arbeitgebers abgeworfen, in denen ausschließlich die UZHS einzelner Mitarbeiter gesammelt werden. Eine Person gab an, dass die eingesetzten UZHS aufgrund der nicht vorgesehenen Wiederverwendungen nicht gesammelt würden (12,5 %) (Tab. S14).
Etwa die Hälfte der BiG bestätigte, dass der Abwurf der UZHS im eigenen (personenbezogenen) Sammelbehälter erfolgt (n = 13/23, 56,5 %). In Einzelfällen wurde die Sammlung in einem allgemeinen Sammelbehälter des Arbeitgebers, in dem die Wäsche aller Arbeitnehmer (z. B. Arbeitskleidung) erfolgt, vorgenommen (n = 2/23, 8,7 %). Weitere 30,4 % (n = 7/23) gaben an, dass die in der Einrichtung eingesetzten UZHS nicht gesammelt werden, da sie nicht für die Wiederverwendung vorgesehen sind (Tab. S14).
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Wiederaufbereitung
Drei der Praxisakteure befürworteten die Wiederaufbereitung von UZHS durch eine professionelle Textilwäscherei. Die Reinigung im Privathaushalt wurde von vier der Befragten abgelehnt. Ergänzende Hinweise betrafen in beiden Fällen bei der Wäsche zu berücksichtigenden Faktoren, wie die Kriterien des Verbunds für Angewandte Hygiene e. V. (VAH), Herstellerangaben und erforderliche Waschtemperaturen. Eine Person befürwortete die Möglichkeit von Einzelfalllösungen, bspw. bei Unverträglichkeiten gegenüber den in der Textilwäscherei eingesetzten Waschmitteln.
Unter den BiG gaben 82,6 % (n = 19/23) an, die eingesetzten UZHS wiederaufzubereiten. 17,4 % (n = 4/23) der Befragten nutzen eine professionelle Textilwäscherei. Hierbei handelte es sich in zwei Fällen (50 %) um eine in der Einrichtung vorhandene und einem Fall (25 %) um eine extern gelegene Wäscherei; ein Befragter (25 %) konnte hierzu keine genaue Aussage machen. Zwei Personen gaben an, sowohl professionelle als auch private Aufbereitungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen (n = 2/23, 8,7 %). Gründe für die Nichtnutzung einer Textilwäscherei bezogen sich zumeist auf fehlende Möglichkeiten seitens des Arbeitgebers (n = 12/19, 63,2 %); vereinzelt zeigten sich auch Schwierigkeiten bei bzw. nach der Aufbereitung in Bezug auf die Handschuhe (z. B. Passform) (n = 4/19, 21,1 %) oder den Hautzustand der Hände (n = 1/19, 5,3 %). Mit der Reinigung verbundene Absprachen etc. wurden als teilweise oder nicht aufwendig wahrgenommen (jeweils n = 2/4, 50 %). Die Aufbereitung der UZHS erfolgte in einem Fall personenbezogen in einem Wäschesack (n = 1/3, 33,3 %). Die Mehrheit der BiG gab an, die UZHS im eigenen Haushalt wiederaufzubereiten (n = 15/23, 65,2 %). Für die, größtenteils nicht mit den Vorgesetzten abgesprochene Reinigung (n = 11/13, 84,6 %), wurden mehrheitlich haushaltsübliche Waschmittel (n = 11/15, 73,3 %), Additive wie Hygienespüler (n = 8/15, 53,3 %), Wäschesäcke/-netze (n = 20/15, 66,7 %) und Waschtemperaturen von 60 °C (n = 12/14, 85,7 %) eingesetzt. Bei einem Drittel erfolgte die Reinigung zumindest teilweise zusammen mit der Privatkleidung (n = 5/14, 35,7 %). Die UZHS konnten durchschnittlich 7,9-mal (n = 10) gereinigt und danach noch wiederverwendet werden (Tab. S15).
Risiken und Informationsbedarf
Die Praxisakteure sahen bei dem Einsatz von UZHS die Risiken bzw. Herausforderungen, insbesondere auch aus hygienischen Aspekten, mehrheitlich v. a. in der Mehrfachnutzung bzw. einem unsachgemäßen Wechselverhalten (n = 7), einer Kontamination/Keimverschleppung (n = 5), einer Verschlechterung der Compliance bei der Händedesinfektion (n = 5), Einschränkungen der Feinmotorik (n = 5), einer unsachgemäßen Wiederaufbereitung (n = 3) und einem möglichen Mangel der Sichtbarkeit von Schutzhandschuhdefekten (n = 3). Weiterhin wurden u. a. ein Mangel an Kompatibilität zwischen Unterzieh- und Schutzhandschuh, eine (mangelhafte) Desinfektion der UZHS und die Notwendigkeit von (regelmäßigen) Schulungen, Unterweisungen etc. zum Handschuheinsatz genannt (jeweils n = 2). Drei der Befragten gaben an, bei sachgemäßer Anwendung keine Risiken zu sehen (Tab. S16).
Die Mehrheit der befragten Praxisakteure äußerte abschließend Interesse an zusätzlichen Informationen zur Thematik (n = 21/28, 75 %) in Form schriftlicher Informationsmaterialen (z. B. Broschüre) (n = 18/21, 85,7 %) und/oder kurzen Fort‑/Weiterbildungen (z. B. Online-Schulung/Webinar) (n = 11/21, 52,4 %). Zudem wurde von den meisten die Einführung standardisierter Handlungsempfehlungen für den Umgang mit UZHS (z. B. durch die UVT) befürwortet (n = 18/30, 60 %); 30 % (n = 9/30) stimmten einem solchen Vorgehen vielleicht zu und 10 % (n = 3/30) standen diesem eher ablehnend gegenüber (Tab. S2).
Diskussion
Diese Studie ermöglicht einen differenzierten Blick auf den Einsatz von UZHS im Gesundheitswesen aus der Sicht verschiedener Zielgruppen, wenngleich die Ergebnisse durch begrenzte Stichprobengrößen und eingeschränkte Repräsentativität gekennzeichnet sind, was die Aussagekraft der Ergebnisse limitiert. Für die Validität spricht, dass die im TP2 in der Befragung von BiG ermittelten Ergebnisse weitestgehend im Einklang mit den Ergebnissen vorheriger Studien stehen (z. B. Einsatz, Trageeigenschaften), in welchen u. a. BiG (SIP und TIP) textile UZHS im Rahmen mehrwöchiger beruflicher Anwenderstudien erprobten [37, 38, 45].
Die Verwendungshäufigkeit von UZHS unter den befragten BiG betrug etwa 70–75 %. Anzunehmen ist, dass insbesondere Personen mit einem stärkeren themengeleiteten Interesse (hier: Unterziehhandschuhverwendung) an der Befragung teilgenommen haben.
Es zeigten sich teilweise starke Unterschiede in den Antworten nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb der befragten Zielgruppen. Dies galt insbesondere für Themengebiete, zu denen bislang keine ausreichenden Erkenntnisse und Empfehlungen vorliegen und die daher als komplex (Reizthemen) eingestuft werden können (v. a. Mitführen, Ein‑/Mehrfachverwendung, Wiederaufbereitung).
Im Folgenden soll zunächst der Status quo in der Betriebspraxis zusammenfassend dargestellt, Ursachen und Konsequenzen risikobehafteten Verhaltens sowie der resultierende Handlungsbedarf aufgeführt werden. Daran anknüpfend werden praxisnahe Handlungsempfehlungen für den Umgang mit UZHS im Gesundheitswesen auf Basis der Literatur und den Ergebnissen der vorliegenden Studie formuliert (Abb. 2).
Betriebsinterne Vorgaben und Einweisungen
Status quo.
Das Bestehen betriebsinterner Vorgaben zum Einsatz von UZHS in der Betriebspraxis wurde mehrheitlich verneint. Vereinzelte von den Praxisakteuren geäußerte Herausforderungen bezogen sich auf das fehlende Vorliegen und die fehlende Kommunikation entsprechender Vorgaben und Handlungsanweisungen.
Empfehlung.
Grundlegende Handlungsanweisungen zum Einsatz von UZHS (z. B. Indikation und Handhabung) sollten im Rahmen ausführlicher Betriebs‑/Arbeitsschutzunterweisungen kommuniziert [1, 10, 19, 26, 47, 62, 65, 86] und in Schriftform (z. B. im Hygieneplan) in der Einrichtung festgehalten werden, da die (frühzeitige) Aufklärung der Nutzer eine wichtige Voraussetzung für den regelmäßigen beruflichen Einsatz von UZHS darstellt [45, 79].
Menge, Bezug und Bereitstellung
Status quo.
Die BiG bezogen ihre UZHS mehrheitlich über den Arbeitgeber oder den UVT; einige beschafften sich die UZHS aber auch auf eigene Kosten. Die Anzahl der täglich verfügbaren UZHS war sehr unterschiedlich. Dies hat direkten Einfluss auf die Wechselmöglichkeiten (z. B. bei Kontamination oder Durchfeuchtung). Durch eine zu geringe Wechselfrequenz besteht die Gefahr einer Verschleppung von Krankheitserregern – gerade auch Nosokomialkeimen – und anhaltenden Expositionen gegenüber Feuchtigkeit oder anderen in die Handschuhe eingedrungenen Gefahrstoffen. Der durchschnittliche Tagesverbrauch von mehrheitlich bis zu 5 Paar UZHS ist vergleichbar mit dem anderer Studien aus dem Gesundheitswesen (4 Paar [45]; 6 Paar [38]; 7,4 Paar [37]).
Empfehlung.
Ist auf Basis der Gefährdungsbeurteilung der Einsatz von UZHS für einen Arbeitsplatz angezeigt, sind diese durch den Arbeitgeber in Absprache mit den Akteuren verschiedener Bereiche (z. B. Arbeitsschutz, Beschaffungswesen, Hygiene/Infektionskontrolle [5, 44, 79]) zur Gewährleistung eines regelmäßigen Wechsels in ausreichender Stückzahl bereitzustellen [64, 83, 84]. Die Handschuhmenge sollte sich am Tätigkeitsprofil (hier auch Arbeitszeit‑/Schichtmodelle), den Nutzerbedürfnissen (z. B. Hautzustand, Schwitzneigung), der Verwendungshäufigkeit (Ein‑/Mehrfachverwendung) sowie der Wiederaufbereitungsart und -dauer [83] orientieren. Analog zu Schutzhandschuhen [18, 19, 26] sollte v. a. aus hygienischen Gründen eine personenbezogene Verwendung [56] erfolgen und zusätzliche Handschuhe (Vorhaltemenge) an zentraler Stelle (z. B. Zentralpool) vorgehalten werden, um Versorgungsengpässe zu umgehen. Eine Bereitstellung am Point-Of-Care (patientennah, in unmittelbarer Nähe der Einmalhandschuhe) wird empfohlen [45].
Mitführen und Lagerung
Status quo.
Das Mitführen und die Aufbewahrung von UZHS wird in der Betriebspraxis sehr unterschiedlich gehandhabt. Eine größere Anzahl der BiG gab an, mehrere UZHS in der Seitentasche des Kittels vorzuhalten, was in hygienesensiblen Arbeitsbereichen aus infektionsprophylaktischer Sicht nicht gestattet ist [48].
Empfehlung.
UZHS sollten, ebenso wie Schutzhandschuhe [14, 15, 18, 19, 55, 62, 88], unter Beachtung der Herstellerangaben so gelagert werden, dass keine Kontamination und/oder Beeinträchtigung der Produkteigenschaften (z. B. durch Verschmutzung, Mikroorganismen, Licht, Temperatur, Feuchtigkeit) erfolgen kann. UZHS sollten stets griffbereit bzw. im direkten Arbeitsplatzumfeld verfügbar sein [83, 84]. Dies kann in Abhängigkeit von den Arbeitsumständen (Ort und Tätigkeit) auf verschiedene Arten gewährleistet werden (z. B. halb-/vollautomatische PSA-/Ausgabesysteme, Handschuh-Dispenser, Handschuhhalterungen, Rollwagen) [81, 83, 84]. Umverpackungen (z. B. Einzel‑/Mehrfachverpackungen aus Papier, Kunststoff) bieten eine hygienische(re) Art der Aufbewahrung, des Transports und der Verwendung.
Einsatz, Trageeigenschaften und Anwendungsbereitschaft
Status quo.
Seitens der Praxisakteure wurden Hautprobleme, eine verstärkte Schweißbildung und lange Handschuhtragezeiten als wichtigste Indikationen für den Einsatz von UZHS eingeschätzt. Von den BiG wurden die UZHS am häufigsten bei grundpflegerischen Tätigkeiten eingesetzt. Vergleichbare Ergebnisse zeigten sich in anderen Studien, in welchen eine gute Einsetzbarkeit im Gesundheitswesen (v. a. Grundpflege), positive Einflüsse auf die Entwicklung des thermophysiologischen Tragekomforts und Einschränkungen der Mobilität/Motorik und Feinfühligkeit festgestellt wurden [37, 38, 45]. Konträr zu den vorherigen Studien [37, 38] wurde in der aktuellen Befragung die allgemeine Anwendbarkeit und Alltagstauglichkeit sowie ein routinemäßiger Einsatz der UZHS als weniger praktikabel eingeschätzt, was jedoch auf die differenzierten Ausgangsvoraussetzungen der zuvor befragten Zielgruppen (z. B. hinsichtlich Hautzustand, Erfahrungswerte, Routine) zurückzuführen sein könnte.
Empfehlung.
Der Einsatz von UZHS wird zumeist bei langen Handschuhtragezeiten [6, 13, 17, 20, 21] oder starker Schweißbildung (unabhängig von der Tragezeit) [18] empfohlen. Aus dermatologischer Perspektive ist es zur Prävention von Handekzemen grundsätzlich empfehlenswert, dass UZHS (zunächst unabhängig vom Hautzustand) bei der prolongierten Verwendung okklusiver Schutzhandschuhe eingesetzt und regelmäßig gewechselt werden [10, 76]. Dabei sollte zunächst geprüft werden, ob im Einzelfall durch eine indikationsgerechte Verwendung von Schutzhandschuhen (z. B. möglichst kurze Tragedauer) der Einsatz von UZH entbehrlich ist [51].
Die Akzeptanz und Anwendungsbereitschaft von UZHS kann durch den aktiven Einbezug der Mitarbeiter in den Auswahl- und Erprobungsprozess verbessert werden [5, 33, 44, 65]. Dabei sollten die Anwender die funktionalen Anforderungen (Ausstattungsmerkmale, Nutzungsanforderungen, Anwendungsszenarien) festlegen, die die zu beschaffenden Produkte unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfe [41, 79] und anwendungs- und umgebungsspezifischen Anforderungen (Betriebsbedingungen) [5, 80] haben sollten [4, 5, 44, 65]. Verschiedene Studien [45] und Erfahrungen aus der berufsdermatologischen Beratungspraxis [84] weisen darauf hin, dass sich insbesondere Aspekte des Trageverhaltens wie die Taktilität und Motorik unter der Verwendung von UZHS bei anhaltender bzw. regelmäßiger Anwendung grundsätzlich verbessern lassen. Bei Tätigkeiten mit hohem feinmotorischem Anforderungsprofil können bspw. auch Handschuhmodelle ohne Finger(spitzen) [3, 79, 83], mit geringer(er) Materialstärke [60, 87], ohne (störende) Nähte an den Fingerspitzen/-seiten [71, 83] sowie UZHS aus semipermeablen Materialien (z. B. Sympatex®) [36‐38, 40] gute Alternativen darstellen.
An‑/Ausziehverhalten, Ein‑/Mehrfachverwendung und Entsorgung
Status quo.
Seitens der Praxisakteure wurden mehrheitlich v. a. die Mehrfachnutzung bzw. ein unsachgemäßes Wechselverhalten von UZHS, eine nachlassenden Compliance bei der Händedesinfektion sowie vereinzelt auch das An‑/Ausziehverhalten als kritisch gesehen. Auch aus den Angaben der BiG zur Ein- und Mehrfachverwendung von UZHS bei der Durchführung patientennaher Tätigkeiten werden Defizite im Hinblick auf die Hygiene deutlich. Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit den Resultaten vorheriger Studien [37] und könnten u. a. auf eine mangelhafte Bereitstellung von UZHS durch den Arbeitgeber oder Unsicherheiten, bedingt durch eine möglicherweise unzureichende Aufklärung im Einsatz der UZHS, zurückzuführen sein.
Empfehlung.
UZHS sollten, analog zu Schutzhandschuhen [7, 17, 19, 88], so aus der Verpackung entnommen werden, dass sie nicht kontaminiert (z. B. Verschmutzungen, Mikroorganismen) und nur mit trockenen Händen angezogen werden. Aus infektionsprophylaktischen Gründen sollten die UZHS zusammen mit dem Einmalhandschuh unmittelbar nach der Verwendung [17, 24, 48, 51, 60, 61] bzw. nach jedem Patienten‑/Bewohnerkontakt [12] ausgetauscht werden. Unter Umständen kann ein mehrmaliger Handschuhwechsel während der Versorgung derselben Person notwendig sein (z. B. Übergang kontaminierte/saubere Körperregion) [28, 61]. Während des Wechsels sollten (Sekundär‑)Kontaminationen vermieden bzw. größtmöglich reduziert werden [83]. Bei dem Einsatz von UZHS in infektiösen Bereichen (z. B. Sonder‑/Isolierstation) muss der einmaligen An- bzw. Erstverwendung ein unmittelbarer Verwurf folgen. Zudem sollte eine Entsorgung bei Verunreinigungen mit Gefahrstoffen (z. B. hochkonzentrierte Chemikalien) oder Biostoffen (z. B. Körperflüssigkeiten/-ausscheidungen), irreversiblen Verschmutzungen [85], sichtbaren Reibebeanspruchungen (z. B. Flusen, Aufrauhungen) [68], Beschädigungen (z. B. Löcher, Risse) [83] sowie Überschreitungen der herstellerseitig empfohlenen Anwendungshäufigkeit/Gebrauchsdauer oder Aufbereitungszyklen [61] erfolgen.
Sammlung und Wiederaufbereitung
Status quo.
Zahlreiche BiG gaben an, dass arbeitgeberseitig keine Möglichkeit zur Wiederaufbereitung der UZHS angeboten wird. Die UZHS werden daher mehrheitlich nach dem Abwurf in eigenen (personenbezogenen) Sammelbehältern im Privathaushalt wiederaufbereitet. Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit den Ergebnissen vorheriger Studien [37] und sind sowohl aus der Einschätzung einiger Praxisakteure als auch vor dem Hintergrund bestehender Regularien aus hygienischer Perspektive als kritisch zu bewerten. In einer Machbarkeitsstudie im Gesundheitswesen konnte gezeigt werden, dass eine professionelle Wiederaufbereitung von UZHS in der Krankenhauswäsche unter Voraussetzung der Implementierung einer Logistik für Bereitstellung und Aufbereitung möglich ist [45].
Empfehlung.
Der Arbeitgeber ist für die Reinigung/Aufbereitung von PSA/Schutzkleidung (Mehrwegprodukte) und ggf. verunreinigter Arbeitskleidung verantwortlich [13‐15]. Durch entsprechende Maßnahmen (z. B. Ersatz) sind ein gutes Funktionieren und einwandfreie hygienische Bedingungen im Gebrauch zu gewährleisten [25, 26]. In Tätigkeitsbereichen mit Gefahr- oder Biostoffen eingesetzte und (potenziell) kontaminierte Kleidung darf von den Beschäftigten zur Reinigung, auch bei Anwendung desinfizierender Waschverfahren [13, 22], nicht mit in den Privathaushalt genommen werden [13, 14].
Laut der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) können die im Gesundheitswesen eingesetzten UZHS im Rahmen von (chemo)thermischen Desinfektionswaschverfahren mit nachgewiesener Wirksamkeit, z. B. gemäß den auf der Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren gestellten Anforderungen und Auflagen (z. B. Konzentration von Desinfektions- und Waschmittel, Taktzeit) [69], wiederaufbereitet werden [48]. Um den genannten Bedingungen zu entsprechen, kann die Reinigung in internen in der medizinischen Einrichtung vorhandenen Wäschereien oder durch externe bzw. gewerbliche Textilservice-Unternehmen erfolgen. Konventionelle Haushaltswaschmaschinen können entsprechende Anforderungen i. d. R. weder gewährleisten (z. B. Differenzen hinsichtlich Temperaturprofil, Wasch- und ggf. Desinfektionsmitteldosierung [11, 35, 69, 70]) [11, 17, 35, 48, 49, 70], noch den Nachweis über die Durchführung solcher erbringen [50]. Stehen keine Möglichkeiten der professionellen Aufbereitung zur Verfügung, könnte alternativ auch die Verwendung von Einmalprodukten erwogen oder ggf. in Absprache mit den für die Hygiene verantwortlichen Mitarbeitern individuelle Regelungen getroffen werden.
Für den Abwurf sollten arbeitgeberseitig passende Behältnisse (z. B. Netzbeutel [45]) in geeigneten Räumlichkeiten (z. B. unreine Arbeits‑/Lagerräume) zur Verfügung gestellt werden. Die Aufbereitung sollte grundsätzlich in Orientierung an den Produktinformationen der Hersteller (z. B. Wasch‑/Pflegeanleitung in Gebrauchsanweisungen) [61, 69, 83], unter Berücksichtigung bestehender betrieblicher Hygieneregelungen [83] sowie in Absprache mit den Verantwortlichen (z. B. Hygienefachkraft, Krankenhaushygieniker, Betriebsarzt) erfolgen.
Abb. 2
Übersicht relevanter Kriterien, die in den verschiedenen Phasen des Einsatzes von Unterziehhandschuhen in der Berufspraxis Berücksichtigung finden können bzw. sollten. Die „Rahmenbedingungen und der Nutzungskontext“ dienen als Ausgangspunkt des Zyklus und beeinflussen (zugleich) jede der Phasen
Folgende Limitationen sind bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen:
Die Übertragbarkeit der Ergebnisse ist durch einen möglichen Selektionsbias in ihrer Repräsentativität eingeschränkt. Für TP 1 ließ sich keine Stichprobenumfangsplanung, Fallzahlkalkulation o. ä. durchführen, auf Basis derer die Repräsentativität der gewonnenen Daten hätte eingeschätzt werden können. Die Beteiligungsrate kann aufgrund des offenen Ansatzes als Onlinebefragung nicht rekonstruiert werden. Onlinebefragungen können aufgrund ihrer freiwilligen Natur und der Unkenntnis des Teilnahme- bzw. Auswahlmechanismus für die Gesamtpopulation nur bedingt repräsentativ sein. In TP 2 fand die Rekrutierung der Population auf freiwilliger Basis statt. Die zufällige Auswahl der 1000 Teilnehmer aus der gesamten Population ist für die Population repräsentativ. Durch die zufällige Auswahl trat keine Selektion ein. Auch ergab sich kein Selektionsbias für die Reduktion der Gesamtkohorte auf den Anteil derer mit Handekzemen (95 %) und Unterziehhandschuhverwendung (15 %). Im Rahmen der freiwilligen Teilnahme der Zielgruppe an der Befragung fand schließlich eine Selbstselektion der Teilnehmer statt. Die vorab in der Fallzahlkalkulation getroffene Annahme einer Antwortbereitschaft von 50 % war darüber hinaus etwas zu optimistisch und die geringere Teilnahmebereitschaft vermag das Risiko eines möglichen Selektionsbias nicht zu verringern. Ob die ausstehenden Antworten auf einen Mangel an zeitlichen Ressourcen, den Befragungszeitraum (Beginn der Sommerferien), eine mangelnde persönliche und/oder berufliche Relevanz der Thematik, eine stärke Beteiligung von bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes besonders motivierten Personen bzw. Unternehmen, eine allgemeine Skepsis gegenüber Befragungen [58], nicht ausreichende digitale Kompetenzen oder andere Gründe zurückzuführen sind, entzieht sich unserer Kenntnis. Die Personen, die antworten, repräsentieren naturgemäß lediglich antwortende Teilnehmer und liefern keine Informationen über die nichtantwortenden Teilnehmer.
Für TP1 kann nicht ermittelt werden, ob die angeschriebenen Institutionen die Studieneinladung weitergeleitet haben.
Die gewonnenen Daten beruhen auf den Selbstauskünften der Teilnehmer und spiegeln damit subjektive Sichtweisen und teilweise retrospektive Einschätzungen wider. Systematische Fehler im Antwortverhalten (z. B. Erinnerungseffekte) sind daher möglich. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass Antworten teilweise im Sinne der sozialen Erwünschtheit getätigt wurden.
Mehrfachteilnahmen einzelner Personen sind nicht auszuschließen. Auch ist möglich, dass Personen, die an den Befragungen teilnahmen, zum Zeitpunkt der Erhebung in denselben Einrichtungen beschäftigt waren. Aufgrund der Anonymität der Befragungen ist dies nicht nachvollziehbar. Diese Umstände könnten die Datenqualität beeinträchtigen.
Eine Übertragbarkeit der Ergebnisse und Empfehlungen auf Beschäftigte anderer Berufsbereiche, auch innerhalb des Gesundheitswesens, ist nur eingeschränkt möglich. Eine Anwendbarkeit auf weitere Einsatzeinheiten ist denkbar, müsste jedoch individuell geprüft werden.
Fazit für die Praxis
Die hier gewonnenen Erkenntnisse geben erste und wichtige Impulse zur Optimierung des Einsatzes von UZHS in der Berufspraxis. Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass Handlungsbedarf bei der Umsetzung dieser Hautschutzmaßnahme besteht. Es sollte überlegt werden, mit welchen strukturellen und praxisgerechten Maßnahmen und bestehenden oder zu schaffenden Ressourcen die beschriebenen Umsetzungsdefizite im Berufsalltag behoben werden können. Förderlich könnte sich eine Überprüfung und Modifikation bereits bestehender Empfehlungen zum Umgang mit UZHS (z. B. Veröffentlichungen staatlicher Arbeitsschutzausschüsse und UVT), welche für spezifische Anwendungskontexte zusammengeführt und anschließend in praxisnahe Konzepte für den Einsatz in der Betriebspraxis überführt werden, auswirken. Hiermit könnte auch dem mehrheitlichen Wunsch der befragten Praxisakteure nach zusätzlichen Informationen und standardisierten Handlungsempfehlungen entsprochen werden. Damit Implementierungsprozesse in den jeweiligen Gesundheitseinrichtungen unter Berücksichtigung der institutionenspezifischen Rahmenbedingungen erfolgreich gestaltet werden können, bedarf es des Einbezugs aller in den innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz involvierten Akteure, ggf. zzgl. des Sachgebiets Hautschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Auf Basis der Ergebnisse unserer Studie erscheint es sinnvoll, weitere Studien/Forschungen mit größeren Kohorten unter Variation der Methodik (z. B. zusätzliche Paperpencil-Fragebögen, materielle Anreize) durchzuführen, um aussagekräftigere Ergebnisse zur Thematik zu generieren.
Danksagung
Unser herzlicher Dank gilt allen Teilnehmern der Onlinebefragungen sowie allen Institutionen für die freundliche Unterstützung bei der Rekrutierung. Zudem danken wir Fr. Dr. Westermann, Fr. Dr. Dulon, Fr. Wendeler von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (Abteilung Arbeitsmedizin, Gefahrstoffe und Gesundheitswissenschaften, AGG) und Herrn Dr. Kersten vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Competenzzentrum für Epidemiologie und Versorgungsforschung in der Pflege, CVcare) für ihre Unterstützung bei der Konzeption und Begleitung des Teilprojektes II der vorliegenden Studie. Weiterhin gilt unser Dank Fr. Prof. Dr. Ludewig für ihre Unterstützung bei der Gesamtkonzeption der Studie.
Förderung
Die Forschungsarbeit wurden von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) finanziell unterstützt (Projekt F4_PROTECTION 3, Förder-Nr. 1630).
Einhaltung ethischer Richtlinien
Interessenkonflikt
T. Heichel, M. Rocholl, F.K. Sonsmann, S.M. John, A. Nienhaus, A. Wilke und R. Brans sind beruflich in die Schulung, Beratung und/oder medizinische Versorgung von Patienten mit berufsbedingten Hauterkrankungen involviert.
Dieser Beitrag beinhaltet keine Studien an Menschen oder Tieren. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien. Die Studie wurde von der Ethikkommission der Universität Osnabrück zustimmend bewertet (Aktenzeichen: 4/71043.5). Alle durchgeführten Befragungen waren freiwillig und anonym. Aus Gründen des Datenschutzes wurden keine Namen oder andere Identifikatoren erhoben. Vor der Durchführung der Befragungen wurden allen Teilnehmern wesentliche Informationen zur Studie (z. B. Studienziel, Ablauf, Teilnahmebedingungen, keine Nachteile bei Nicht-Teilnahme, Datenmanagement) in schriftlicher Form mitgeteilt. Das Ausfüllen der Umfrage implizierte die Zustimmung zur Teilnahmeerklärung zur Umfrage.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen. Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de.
Hinweis des Verlags
Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.
Einsatz textiler Unterziehhandschuhe im Gesundheitswesen
Ergebnisse einer Befragung und praxisnahe Empfehlungen unter Berücksichtigung hygienischer Aspekte
Verfasst von
Dr. rer. nat Theres Heichel, M.Ed. LbS
M. Rocholl
F. K. Sonsmann
S. M. John
A. Nienhaus
A. Wilke
R. Brans
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Eine frühe Rhythmuskontrolle kann das Outcome bei Vorhofflimmern im Vergleich zur bloßen Frequenzkontrolle verbessern: Real-World-Daten zufolge ist das auch dann der Fall, wenn dazu Klasse-1C-Antiarrhythmika eingesetzt werden.
US-Ärztinnen und Ärzte berichten über einen Fall, in dem eine Procalcitonin(PCT)-Bestimmung zur Abklärung von hohem Fieber nach einer Impfung bei einem Nierenkranken auf die falsche Fährte gelockt hatte. Sie wollen damit für potenzielle Übertherapien sensibilisieren.
Von Cortison über Biologika zu CAR‑T‑Zellen: Was ändert sich aktuell in der Rheumatologie? Prof. Elisabeth Märker-Hermann wirft gemeinsam mit Moderator Prof. Markus M. Lerch einen Blick auf die Behandlung von Polymyalgia rheumatica, rheumatoider Arthritis oder Lupus erythematodes. Einige Paradigmenwechsel sind hier im Gange. Die Rheumatologin betont außerdem: Einfache Fragen und wenige Basisuntersuchungen geben erste wichtige diagnostische Hinweise.
Immer mehr Ärztinnen und Ärzte arbeiten angestellt in Praxen bzw. MVZ. Was im Arbeitsvertrag geklärt werden kann und sollte und wo Risiken liegen, erklärt Medizin- und Arbeitsrechtlerin Gabriele Leucht.
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