EUSKIRCHEN - Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) hat von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine Anerkennung der zusätzlichen Hygienekosten durch die COVID-19-Pandemie gefordert. Während Durchgangsärzte für die Behandlung von Arbeitsunfällen zurzeit eine Pauschale bei der ambulanten Behandlung von Unfallverletzten in Höhe von vier Euro erhalten, müssen Hautärzte, die Patienten mit einer berufsbedingten Hauterkrankung behandeln, die Kosten für die persönliche Schutzausrüstung selbst tragen.
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