OSNABRÜCK - Am 1. Januar 2021 treten erhebliche Änderungen im Berufskrankheitenrecht in Kraft. Unter anderem fällt der Unterlassungszwang. Welche Folgen die neuen Regelungen für Dermatologen haben und wie sich die Fachgruppe wappnet, erläutert Prof. Christoph Skudlik, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD), im Interview.
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