BERLIN - Ab dem kommenden Jahr wird es eine für die Fachgruppe relevante Änderung geben: Der Deutsche Bundestag hat am 7. Mai das 7. SGB IV Änderungsgesetz beschlossen. Die Neuregelungen umfassen unter anderem den Wegfall des Unterlassungs- zwangs und treten zum 1. Januar 2021 in Kraft. "Wir rechnen in der Folge mit einem deutlichen Anstieg der anerkannten Berufskrankheiten Nr. 5101", so BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer. Genau beziffern lasse sich die Steigerung noch nicht, sicherlich werde sie aber alle Dermatologen betreffen. Um gewappnet zu sein, haben sich die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD), die DDG und der BVDD gemeinsam an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gewendet, um Fragen zum zukünftigen Melde- und Berichtswesen sowie den Abläufen im Heilverfahren frühzeitig zu klären. wha
×
…
Anzeige
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugang zu diesem Inhalt zu erhalten