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Erschienen in: Deutsche Dermatologie 6/2020

01.06.2020 | Aktuelles in Kürze

Berufskrankheiten: Unterlassungszwang fällt

verfasst von: Wolfgang Hardt

Erschienen in: Deutsche Dermatologie | Ausgabe 6/2020

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Auszug

BERLIN - Ab dem kommenden Jahr wird es eine für die Fachgruppe relevante Änderung geben: Der Deutsche Bundestag hat am 7. Mai das 7. SGB IV Änderungsgesetz beschlossen. Die Neuregelungen umfassen unter anderem den Wegfall des Unterlassungs- zwangs und treten zum 1. Januar 2021 in Kraft. "Wir rechnen in der Folge mit einem deutlichen Anstieg der anerkannten Berufskrankheiten Nr. 5101", so BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer. Genau beziffern lasse sich die Steigerung noch nicht, sicherlich werde sie aber alle Dermatologen betreffen. Um gewappnet zu sein, haben sich die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD), die DDG und der BVDD gemeinsam an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gewendet, um Fragen zum zukünftigen Melde- und Berichtswesen sowie den Abläufen im Heilverfahren frühzeitig zu klären. wha
Metadaten
Titel
Berufskrankheiten: Unterlassungszwang fällt
verfasst von
Wolfgang Hardt
Publikationsdatum
01.06.2020
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Deutsche Dermatologie / Ausgabe 6/2020
Print ISSN: 2731-7692
Elektronische ISSN: 2731-7706
DOI
https://doi.org/10.1007/s15011-020-3218-6

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