Erschienen in:
01.11.2014 | Übersichten
Besonderheiten in der Kindertraumatologie – Kausalitätsfragen
verfasst von:
M. Kunze
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 4/2014
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die Anerkennung eines Arbeits- bzw. Schulunfalls hängt von mehreren Faktoren ab. Neben dem Beweis des Unfallereignisses und des Gesundheits(erst)schadens müssen der innere bzw. sachliche Zusammenhang, die Unfallkausalität sowie die haftungsbegründende Kausalität erfüllt sein.
Begutachtung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist nach dem Kausalitätsprinzip aufgebaut, die Finalität ist hierbei rechtlich nicht von Bedeutung. Ursachen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung sind nur die Bedingungen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich beitrugen. Jedes einzelne Tatbestandsmerkmal ist konkret nach den entsprechenden Beweismaßstäben abzuprüfen. Die Aufgaben zwischen Unfallversicherungsträgern und Medizinern sind verteilt und einem schlüssigen Ergebnis zuzuführen.