Zusammenfassung
Etablierte selbstständige Existenzformen des Arztes sind Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis oder Zweigpraxis. Auch der nicht in der Arztpraxis niedergelassene Honorararzt sollte einen detaillierten Businessplan zur Existenzgründung erstellen. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit Buchführung von Investitionen, Finanzierungen, Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ist die Grundlage der steuerlichen Veranlagung. Für den Zusammenschluss mit Kollegen zu einer honorarärztlichen Kooperation beziehungsweise zu einer ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft bieten sich verschiedene Rechtsformen an (GbR, GmbH, englische Limited und haftungsbeschränkte UG). Innovativ und absolut neu ist in diesem Zusammenhang die 2012 in Berlin gegründete eingetragene Genossenschaft (eG) für Honorarärzte. Sie verspricht die Rechtssicherheit, die andere Organisationsformen nur selten bieten.