02.08.2018 | Leitthema
Bewertung von Biomonitoring-Ergebnissen
verfasst von:
Dr. P. Kujath
Erschienen in:
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie
|
Ausgabe 5/2018
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Biomonitoring sollte nur durchgeführt werden, wenn Maßstäbe („Werte zur Beurteilung“) zur Verfügung stehen, mit denen die jeweiligen Biomonitoring-Ergebnisse verglichen werden können. Das Bewerten bzw. Beurteilen ist mehr als ein Zahlenvergleich. Um festzustellen, ob eine Über- oder Unterschreitung eines Wertes zur Beurteilung vorliegt, muss die Unsicherheit des Messergebnisses berücksichtigt werden. Um die Unsicherheit zu reduzieren, ist es sinnvoll, nicht Einzelwerte, sondern mittlere Werte mehrerer Messungen für die Beurteilung heranzuziehen. Biologische Grenzwerte (BGW) sind für den Vergleich mit mittleren Werten von Einzelpersonen konzipiert. Die Mittelung dient hier allerdings nicht der Reduktion der Unsicherheit des zu beurteilenden Messergebnisses, sondern dem Ausgleich von Schwankungen der inneren Belastung in einem geeigneten Referenzzeitraum. Einzelmesswerte sind arbeitsmedizinisch-toxikologisch zu bewerten, sofern sie oberhalb des BGW liegen. Geeignete Maßstäbe für eine solche Bewertung fehlen bislang. Es wird vorgeschlagen, in Anlehnung an die Regelung für Luftgrenzwerte, ein Kurzzeitwertkonzept für BGW zu entwickeln. Für die Feststellung, ob ein BGW eingehalten wird, fehlen derzeit geeignete Prüfvorschriften. Solche Vorschriften sollten einen Sicherheitsabstand zum BGW beinhalten.