05.06.2012 | Praxis konkret
BGH-Urteil bringt neue Diskussion über Privatlabor
GOÄ-Vorschriften
Erschienen in: DNP – Die Neurologie & Psychiatrie | Ausgabe 6/2012
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Ärzte, die privatärztliche Leistungen des Speziallabors vom Laborfacharzt beziehen, aber selbst abrechnen, begehen Abrechnungsbetrug. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Abrechnung nach GOÄ haben — über den Laborbereich hinaus.