Erschienen in:
20.02.2017 | Ultraschall | Originalien
Bildgebende Diagnostik bei Kindesmisshandlung
Anwendung bildgebender Verfahren bei Kindern unter zwei Jahren in einer medizinischen Kinderschutzabteilung
verfasst von:
A. Faber, T. Brüning, A. Aurisch, I. Naßenstein, A. Wegener-Panzer, R. Wunsch, Prof. Dr. M. Paulussen
Erschienen in:
Monatsschrift Kinderheilkunde
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Ausgabe 4/2018
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Zusammenfassung
Hintergrund und Fragestellung
Bildgebende Diagnostik ist wichtig für die Klärung von Missbrauchsfällen. Ihre Anwendung und Ergebnisse bei entsprechenden Verdachtsfällen in einer der größten medizinischen Kinderschutzeinrichtungen in Deutschland zu betrachten, war Ziel dieser Untersuchung.
Methoden
Es wurden die im Zeitraum 08/2010–07/2013 in der Kinderschutzabteilung der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln dokumentierten Verdachtsfälle einer körperlichen Misshandlung im Alter von 0–2 Jahren hinsichtlich der angewandten bildgebenden Methode, deren Ergebnisse und der Umsetzung der Empfehlungen der S2-AWMF-Leitlinie der Allgemein- und Sozialpädiatrie sowie Kinderchirurgie „Kindesmisshandlung und Vernachlässigung“ retrospektiv ausgewertet.
Ergebnisse
Es konnten 54 Patientenfälle ausgewertet werden. Es wurden 17 Skelettscreenings (31 %) durchgeführt, nur eines entsprach in der Umsetzung den Leitlinienempfehlungen. Meistens (71 %) fehlten Aufnahmen der Hände und/oder Füße. Von insgesamt zehn misshandlungsverdächtigen Befunden waren fünf an klinisch inapparenten Stellen lokalisiert. Am häufigsten wurden nichtinvasive Methoden wie Sonographie von Abdomen (39 %) und Schädel (78 %) angewendet. Die MRT wurde meist (14 von 16) als konfirmatorische Methode bei auffälligem Schädelultraschall angewendet. Von 18 Kindern mit unauffälliger Schädelsonographie erhielt nur eines eine MRT; diese erbrachte einen hochverdächtigen Befund für eine Kindesmisshandlung.
Schlussfolgerung
Es fand sich eine deutliche Zurückhaltung bei der konsequenten Anwendung invasiver Diagnostiken wie Röntgen und MRT. Eine umfassende bildgebende Diagnostik ist zur sicheren Verdachtsklärung von Missbrauchsfällen dringend anzuraten.