Erschienen in:
01.09.2020 | Aktuelles in Kürze
Biologika: Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnung
verfasst von:
Wolfgang Hardt
Erschienen in:
Deutsche Dermatologie
|
Ausgabe 9/2020
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Auszug
BERLIN - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Sie enthält Hinweise für eine wirtschaftliche Verordnung von Biologika sowie Biosimilars. Danach sind unter anderem Dermatologen verpflichtet, zu Beginn einer Therapie mit biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln wirkstoffbezogen ein preisgünstiges Produkt auszuwählen. In der Regel ist das, sofern vorhanden, ein Biosimilar. Bei Pati- enten, die bereits mit einem Biologikum behandelt werden, soll überprüft werden, ob sie auf ein preisgünstigeres Biosimilar umgestellt werden können. Für alle Biosimi- lars, die mit Bezug auf dasselbe Biologikum die Zulassung erhalten haben, ist laut G-BA grundsätzlich eine therapeutische Vergleich- barkeit gegeben. …