Erschienen in:
01.07.2016 | Leitthema
Biologisches Monitoring in Österreich
Screeningtool oder Gesundheitsüberwachung?
verfasst von:
Dr. E. Pospischil
Erschienen in:
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie
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Ausgabe 5/2016
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Zusammenfassung
Das Biomonitoring in der Arbeitsmedizin bietet wichtige Informationen bei der Gefährdungsanalyse und bei der internen Expositionsüberwachung. In Österreich wurden zuletzt mit der Novellierung der „Verordnung Gesundheitsüberwachung VGÜ2014“ bei den einzelnen Untersuchungsprotokollen – soweit möglich – Parameter des biologischen Monitorings eingeführt und das bestehende Protokoll bzw. die Beurteilung modifiziert. Das gesetzliche Gesundheitsüberwachungssystem ist traditionell streng auf die Prävention von Berufskrankheiten ausgerichtet. Die Untersuchungspflicht lässt damit die arbeitsmedizinische Vorsorge für Arbeitnehmer(innen) sekundär erscheinen. Die Kosten der Untersuchungen werden durch die Unfallversicherungsträger zu fixen Tarifsätzen erstattet. Die Untersuchungen dürfen nur durch Arbeitsmediziner(innen) durchgeführt werden, die eine durch das zentrale Arbeitsinspektorat erteilte Ermächtigung innehaben. Die Analytik selbst ist durch die verpflichtende interne und externe Qualitätssicherung, wie z. B. Teilnahme an Ringversuchen mit Zertifikatsnachweis, gesetzlich in der VGÜ geregelt. Zunehmend wird das biologische Monitoring im Arbeitnehmerschutz in Österreich für die Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen oder bei Fragestellung unklarer Expositionsbedingungen herangezogen und stellt ein wichtiges arbeitsmedizinisches Instrument dar.