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Der Nervenarzt

Bonhoeffers Position zur Sterilisation psychisch Kranker

  • 01.01.2015
  • Historisches
Erschienen in:

Zusammenfassung

Karl Bonhoeffer, von 1912 bis 1938 Direktor der psychiatrischen Klinik der Charité, brachte 1923 in einem Gutachten zur Forderung nach Einführung eines Sterilisationsgesetzes zum Ausdruck, dass eugenische Sterilisation nicht erfolgreich sein kann, da nur die Träger sichtbar schwerer Formen von Krankheiten erfasst werden können, nicht aber die Überträger der erblichen Krankheitsanlagen, wenn sie nur zu schwach ausgeprägten Krankheitsformen führen oder symptomlos bleiben.
Nach Verabschiedung des Gesetzes „zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ 1933 gab Bonhoeffer jedoch Erbgesundheitskurse zur Durchführung des Gesetzes. Wie ist dieser Wandel von einer wissenschaftlich kritischen Position gegen die eugenisch-präventive Sterilisation psychisch Kranker zum Erbgesundheitsobergutachter und damit scheinbaren Protagonisten, ja „Mittäter und Wegbereiter“ nationalsozialistischer Gesundheitspolitik zu verstehen?
Für ein Verständnis erscheint es erforderlich, sich zunächst die Situation der Zeit zu vergegenwärtigen, die zunehmend von einer sozialbiologisch orientierten Sozialmedizin in Verbindung mit der eugenischen Bewegung beherrscht wurde. Danach werden Fragen zu Wirkungen und Motiven von Bonhoeffers Position zur Sterilisation psychisch Kranker gestellt. Wirkungen werden einerseits darin gesehen, dass die führende Autorität des Faches die Durchführung des Gesetzes durch Kurse und als Obergutachter am Erbgesundheitsgericht zu unterstützen schien und damit Zweifel an der Berechtigung des Gesetzes genommen wurden, andererseits aber auch Bonhoeffers „restriktive Stellungnahmen zur eugenischen Sterilisation…. reichsweit als Argumentationshilfe bzw. Präzedenzfälle für vorsichtige Indikationsstellungen verwendet“ wurden. Fakt bleibt, dass seine Gutachten häufiger als sonst etlichen Kranken die Sterilisation ersparten, aber sie anderen Kranken eben doch auch zumuteten.
Fragen:
1.
Sah Bonhoeffer eine eugenische Prävention durch Sterilisation bei eindeutig erbbelasteten psychisch Kranken als berechtigt an?
 
2.
Warum hat Bonhoeffer das Gesetz in seinem Einflussbereich nicht boykottiert oder diese Ablehnung nicht durch einen Rücktritt öffentlich gemacht?
 
In den Antworten soll das ex post kontrovers gesehene Verhalten einer einflussreichen Persönlichkeit rückblickend im Kontext ihrer Zeit dem Verstehen näher gebracht werden, um uns Nachgeborene für heutige Wirkungen des Zeitgeistes zu sensibilisieren.
Titel
Bonhoeffers Position zur Sterilisation psychisch Kranker
Verfasst von
Prof. Dr. H. Helmchen
Publikationsdatum
01.01.2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Der Nervenarzt / Ausgabe 1/2015
Print ISSN: 0028-2804
Elektronische ISSN: 1433-0407
DOI
https://doi.org/10.1007/s00115-013-3999-x
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