Erschienen in:
14.11.2016 | AUS DER PRAXIS
Bürokratie-Alarm bei Anstellung von Assistenten
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 20/2016
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Auszug
_ Einen Entlastungs- oder Sicherstellungsassistenten können Vertragsärzte nur mit Genehmigung der KV beschäftigen. Liegt eine solche nicht vor, riskiert der Praxisinhaber eine Kürzung des KV-Honorars für die vom Assistenten erbrachten Kassenleistungen. Wenn eine vorsätzliche Handlungsweise vorliegt, kann sogar der Staatsanwalt ins Spiel kommen. Auch eine rückwirkende Genehmigung ist unzulässig. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Marburg hervor (Az.: S 16 KA 531/13). …