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Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 11/2017

13.09.2017 | Leitthema

Bund-Länder-Arbeitsgruppe Arzneimittelfälschungen

verfasst von: Gabriele Weber

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 11/2017

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Zusammenfassung

Im Jahr 2014 wurde eine große Anzahl an Fälschungen von Arzneimitteln italienischen Ursprungs bekannt. Der Umfang der Fälschungen, der Umstand, dass die Mehrzahl dieser Fälschungen auf Diebstähle von Arzneimitteln in Italien durch kriminelle Organisationen zurückzuführen waren, und die Notwendigkeit von Maßnahmen durch Bundesoberbehörden und Landesbehörden erforderten einen intensiven Informationsaustausch und einen Abstimmungsprozess. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde gebildet, um den Informationsfluss zwischen allen Beteiligten zu optimieren und erforderliche Maßnahmen bestmöglich zu koordinieren.
Ein Ergebnis war die Erarbeitung eines Ablaufschemas von zu ergreifenden Maßnahmen und weiterzuleitenden Informationen. Dieses Schema deckt insbesondere auch Situationen ab, in denen eine eindeutige rechtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, und wird in Arbeitsabläufen der Behörden inzwischen berücksichtigt. Zudem wurde eine Datenbank etabliert, in der alle in Deutschland ansässigen Arzneimittelgroßhändler mit einer gültigen Großhandelserlaubnis öffentlich zugänglich sind. Als präventive Maßnahme werden Informationen über bekannt gewordene Diebstähle an die Parallelhändler und ihre Verbände weitergeleitet. Dies soll verhindern, dass entsprechende Ware in Deutschland auf den Markt kommt.
Literatur
2.
Zurück zum Zitat Arzneimittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 und Artikel 2 des Vierten Gesetzes vom 20. Dez. 2016 geändert worden ist. Arzneimittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 und Artikel 2 des Vierten Gesetzes vom 20. Dez. 2016 geändert worden ist.
5.
Zurück zum Zitat DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/161 DER KOMMISSION vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/161 DER KOMMISSION vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln
Metadaten
Titel
Bund-Länder-Arbeitsgruppe Arzneimittelfälschungen
verfasst von
Gabriele Weber
Publikationsdatum
13.09.2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 11/2017
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-017-2626-6

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