25.02.2012 | Praxis konkret
Bundesfinanzhof entschärft das Umsatzsteuerrisiko
Erschienen in: DNP – Die Neurologie & Psychiatrie | Ausgabe 2/2012
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Gute Nachricht für Ärzte, die auch honorar- oder konsiliarärztliche Leistungen erbringen: Die Leistungen können auch dann umsatzsteuerfrei sein, wenn sie nicht unmittelbar gegenüber einem Patienten erbracht werden. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt festgelegt.