22.01.2019 | Praxis konkret | Ausgabe 1/2019
Nachbesetzung
Bundessozialgericht stärkt Ärzte in Gemeinschaftspraxen
- Zeitschrift:
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hautnah dermatologie
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Ausgabe 1/2019
- Autor:
- Martin Wortmann
In einer Berufsausübungsgemeinschaft sind bei Nachbesetzung des Arztsitzes nicht die Fallzahlen des einzelnen Arztes entscheidend — das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts in Kassel entschieden. Es schützt damit Gemeinschaftspraxen vor dem Zugriff der Krankenversicherung.