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Erschienen in:

05.10.2022 | Cannabinoide | Pharmaforum

Vertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg

Verordnung ohne Genehmigungsvorbehalt

verfasst von: Dr. rer. nat. Claudia Bruhn

Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Sonderheft 5/2022

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Auszug

Seit 2017 dürfen Ärzte Cannabis-Blüten und -Extrakte für schwerkranke Patienten auf BtM-Rezept verordnen. Für die Erstattung durch die GKV muss ein Antrag gestellt werden, in dem die Ärztin oder der Arzt darlegt, dass bisherige Therapien nicht ausreichend wirksam oder unverträglich waren. Etwa ein Drittel dieser Anträge wird derzeit abgelehnt [1]. Sigrid Lacher, National Sales Director von Ethypharm, sieht in diesem Antragsverfahren eine echte Hürde, die viele Ärzte davon abhält, medizinisches Cannabis zu verordnen. Sie begrüßte deshalb die Initiative der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS), die im Januar 2021 ein Eckpunktepapier verabschiedet hatte. Darin wurde festgestellt, dass die bürokratischen Hürden für die Verordnung von Cannabinoiden hoch und z. T. auch kompliziert seien. Dadurch bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass zahlreiche Patientinnen und Patienten unversorgt bleiben, v. a. im hausärztlichen Bereich. Die DGS sprach sich deshalb für eine Verordnung ohne Antragsverfahren aus [1]. …
Metadaten
Titel
Vertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg
Verordnung ohne Genehmigungsvorbehalt
verfasst von
Dr. rer. nat. Claudia Bruhn
Publikationsdatum
05.10.2022
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
MMW - Fortschritte der Medizin / Ausgabe Sonderheft 5/2022
Print ISSN: 1438-3276
Elektronische ISSN: 1613-3560
DOI
https://doi.org/10.1007/s15006-022-1919-3

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