Mit der Verabschiedung des "Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften" im März 2017 wurde Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen eine Therapie mit Cannabisblüten und -extrakten ermöglicht. Da es sich bei dieser gesetzlichen Regelung nicht um einen Zulassungsprozess im arzneimittelrechtlichen Sinne handelte, blieben klinische Indikationen und die resultierenden medizinischen Einsatzmöglichkeiten vage. Zudem fehlen weitgehend evidenzbasierte Informationen zur Art und Dauer des Einsatzes, zu Dosierungen sowie Applikationsformen der Cannabispräparate. Auch die Risiken und Nebenwirkungen lassen sich nur indirekt aus bislang publizierten Studien und wissenschaftlichen Analysen ableiten.