Erschienen in:
27.09.2017 | Praxismanagement
Chance oder Risiko
verfasst von:
Dr. Christian Öttl
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 10/2017
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Zusammenfassung
Leistungserbringung und das Wirtschaftlichkeitsgebot. „Ausreichend, zweckmäßig und notwendig“ sollen die Leistungen für „Kassenpatienten“ laut Sozialgesetzbuch V (SGB V) sein. Die Leistungen dürfen dabei das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Zusätzliches können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.