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Erschienen in:

22.03.2022 | Chirurgie | Leitthema

Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

Funktionsweise und Anwendung in der Praxis

verfasst von: Dr. med. Horst Schuster, Peter Follert

Erschienen in: Die Chirurgie | Ausgabe 4/2022

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Zusammenfassung

Die Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses legen für ausgewählte planbare stationäre Leistungen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist, die Höhe der jeweiligen jährlichen Mindestmenge je Standort eines Krankenhauses fest. Zudem ist in den Regelungen das Nähere zur Darlegung der Prognose bestimmt. Durch das gesetzlich festgelegte Prognoseverfahren als Voraussetzung einer prospektiven Berechtigung zur Leistungserbringung entfalten neue oder geänderte Mindestmengen ihre Wirksamkeit schon vor dem für die Berechtigung zur Leistungserbringung festgelegten Gültigkeitszeitraum. Mit Beschluss vom 16.12.2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss diesen Grundsatz auch für das Einsteigerverfahren konkretisiert. Der Beitrag erklärt die Hintergründe und soll bei der Anwendung unterstützen.
Fußnoten
1
Gemäß § 136b Abs. 5 Satz 4 SGB V.
 
2
Gemäß § 136b Abs. 5 Satz 3 SGB V.
 
3
Beschluss über die Anpassung der MM Pankreas vom 16.12.2021: Mindestmengenregelungen: Änderung der Anlage Nr. 4 – Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas für Erwachsene – Gemeinsamer Bundesausschuss (https://​www.​g-ba.​de/​beschluesse/​5206/​).
 
4
Beschluss über die Festlegung der MM Mammakarzinom vom 16.12.2021: Mindestmengenregelungen: Ergänzung der Anlage Nr. 9 – Chirurgische Behandlung des Brustkrebses – Gemeinsamer Bundesausschuss (https://​www.​g-ba.​de/​beschluesse/​5203/​).
 
5
Beschluss über die Festlegung der MM Lungen-CA vom 16.12.2021: Mindestmengenregelungen: Ergänzung der Anlage Nr. 10 – Thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen – Gemeinsamer Bundesausschuss (https://​www.​g-ba.​de/​beschluesse/​5204/​).
 
6
Beschluss über Änderungen der Mindestmengenregelungen vom 16.12.2021: Mindestmengenregelungen: Änderungen von den §§ 5, 7 und weiterer Regelungen sowie Anpassung an den OPS 2022 – Gemeinsamer Bundesausschuss (https://​www.​g-ba.​de/​beschluesse/​5197/​).
 
7
Beschluss über die Spezifikation der Mm‑R 2022: Mindestmengenregelungen: Änderung der Spezifikation 2022 – Gemeinsamer Bundesausschuss (https://​www.​g-ba.​de/​beschluesse/​5186/​).
 
Metadaten
Titel
Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses
Funktionsweise und Anwendung in der Praxis
verfasst von
Dr. med. Horst Schuster
Peter Follert
Publikationsdatum
22.03.2022
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Chirurgie
Erschienen in
Die Chirurgie / Ausgabe 4/2022
Print ISSN: 2731-6971
Elektronische ISSN: 2731-698X
DOI
https://doi.org/10.1007/s00104-022-01587-x

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