Erschienen in:
08.05.2018 | Kardiale Resynchronisationstherapie | Evidenzbasierte Medizin
Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische Herzinsuffizienz
Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Vergleich zur Leitlinie der European Society of Cardiology
verfasst von:
Prof. Dr C. Knosalla, MHBA, J. Gummert, F. Edelmann, S. Störk, G. Ertl, V. Falk, P. Prien
Erschienen in:
Zeitschrift für Herz-,Thorax- und Gefäßchirurgie
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Ausgabe 5/2018
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Zusammenfassung
Hintergrund
Im Jahr 2017 wurde die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) „Chronische Herzinsuffizienz“ veröffentlicht. Ihre Empfehlungen weichen teilweise von den „2016 ESC Guidelines for the diagnosis and treatment of acute and chronic heart failure“ (ESC-Leitlinie) der European Society of Cardiology ab.
Fragestellung
Bei welchen Themen und warum unterscheiden sich Empfehlungen der NVL von denen der ESC-Leitlinie?
Material und Methoden
Die ESC-Leitlinie diente als eine der Grundlagen für die Empfehlungen der NVL zu medikamentöser und invasiver Therapie der chronischen Herzinsuffizienz. Zusätzlich wurden 14 systematische Recherchen durchgeführt. Ein multidisziplinäres Gremium aus Vertretern von 17 Fachgesellschaften und Organisationen bewertete die Evidenz und konsentierte in einem formalen Verfahren die Empfehlungen.
Ergebnisse
Abweichungen ergaben sich, wenn die Leitliniengruppe die zugrunde liegende Evidenz von der ESC-Leitlinie abweichend bewertete, wenn eigene Recherchen zusätzliche Evidenz erbrachten und/oder wenn Aspekte adressiert werden sollten, die in den Empfehlungen der ESC-Leitlinie nicht vorkommen. Dies betraf u. a. die Empfehlungen zum Medikament Sacubitril/Valsartan, zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT) bei Patienten mit Arrhythmien und zum Einsatz implantierbarer Kardioverter/Defibrillatoren (ICD) zur Primärprophylaxe des plötzlichen Herztods. Die Abweichungen betrafen beispielsweise den Empfehlungsgrad, die Indikation für bestimmte Patientensubgruppen oder Hinweise zu Sicherheits- und Versorgungsaspekten.
Schlussfolgerung
Im Vergleich zur ESC-Leitlinie bewertete die NVL einige Therapieverfahren zurückhaltender. Für den Anwender ergibt sich daraus die Notwendigkeit, anhand der begründenden Texte zu entscheiden, an welcher der Leitlinien er sich orientiert.