Abschätzung der Schädigungsfolge von Lärm – Teil 1
Arbeitstechnische Grundlagen zur Einwirkungskausalität
- 05.03.2026
- Chronische Lärmschwerhörigkeit
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Ärzte
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- Ärztekammer Nordrhein
- Zertifiziert bis
- 05.03.2027
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Lärm stellt zunächst eine potenziell schädigende Noxe für das Gehör dar. Ob daraus eine tatsächliche Schädigung resultiert, hängt wesentlich von der individuellen Empfindlichkeit des Gehörs sowie von Intensität und Dauer der Lärmeinwirkung ab. Eine beruflich verursachte Lärmschwerhörigkeit entwickelt sich i. d. R. über Jahre bis Jahrzehnte gehörgefährdender Tätigkeit, betrifft jedoch nur einen Teil der Exponierten – und ist irreversibel. Zur Beurteilung, ob eine versicherte Tätigkeit eine gesundheitlich relevante Lärmeinwirkung im Sinne der Einwirkungskausalität darstellt, sind physikalisch-technische Grundlagenkenntnisse erforderlich. Eine medizinische Diagnose allein ist für die Kausalitätsbeurteilung nicht ausreichend. Während Teil 1 die Grundlagen zur Expositionsbewertung und Einwirkungskausalität vermittelt (z. B. Tages-Lärmexpositionspegel, bezogen auf einen Arbeitstag von 8 h [LEX,8h], Einzelereignispegel [LAE], Effektive Lärmdosis [ELD]), befasst sich Teil 2 mit den medizinisch-fachlichen Voraussetzungen zur Anerkennung einer beruflich bedingten Lärmschwerhörigkeit nach Nr. 2301 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO).
Nach der Lektüre dieses Beitrags …
- verstehen Sie die Kausalitätsprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung,
- sind Sie in der Lage, Schallereignisse und deren Wirkung zu unterscheiden,
- kennen Sie den Einzelereignispegel,
- ist es Ihnen möglich, die Einwirkungskausalität von Lärm zu beurteilen,
- können Sie Lärmexpositionspegel (z. B. LEX,8h) korrekt anwenden.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt.