Erschienen in:
01.06.2014 | Panorama
CME-Punkte müssen belegt sein
Selbstkontrollen sind ratsam
verfasst von:
red
Erschienen in:
Angewandte Schmerztherapie und Palliativmedizin
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Ausgabe 2/2014
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Auszug
_Nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Marburg müssen sich Vertragsärzte nicht nur regelmäßig fortbilden, sondern zum Stichtag auch den Nachweis über die geleistete Fortbildung führen (SG Marburg, Urteil vom 4. August 2013, Az.: S 11 KA 902/ 10). Einem Vertragsarzt wurde das Honorar gekürzt, weil er seine Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V nicht erfüllt hatte. Der Arzt hatte geklagt und argumentiert, dass er die Fortbildungspunkte zum Stichtag erworben habe. Der Nachweis bei der zuständigen Landesärztekammer war jedoch erst später durch Einsendung der Teilnahmebescheinigungen erfolgt. Nach Auffassung des Gerichts wies der Arzt damit seine Fortbildungspflicht nicht fristgemäß nach. Angesichts des Urteils empfiehlt es sich, regelmäßig den Punktestand bei der zuständigen Landesärztekammer abzufragen. Nur so kann man sicher sein, dass alle erworbenen Fortbildungspunkte dort erfasst wurden oder ob sie nachgemeldet werden müssen. …