10.02.2023 | Computergestützte Zahnheilkunde | CME-Kurs
Virtuelle dreidimensionale Planung in der kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Therapie
Zertifizierende Institution:
BZÄK,
DGZMK,
KZBV,
Ärztekammer Nordrhein
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In den letzten Jahrzehnten konnten in der orthognathen Chirurgie erhebliche Fortschritte nicht nur in der chirurgischen Technik und der Verwendung neuer Osteosyntheseverfahren, sondern insbesondere auch in der präoperativen Planung erzielt werden. Die virtuelle 3‑D-Planung hat hier Einzug in den klinischen Alltag gehalten mit einer nachweislich höheren Genauigkeit im Vergleich zur konventionellen Planung, v. a. bei Patienten mit Asymmetrie. Die Möglichkeit der Weichgewebesimulation hat einen entscheidenden Einfluss auf den Planungsprozess genommen und erleichtert die Kommunikation nicht nur unter den Behandlern, sondern auch mit den Patienten. Die Entwicklung geht eindeutig weg von einer orthognathen Chirurgie in Richtung einer orthofazialen Chirurgie, bei der die Gesichtsharmonie den gleichen Stellenwert besitzt wie die Funktion. Der Einsatz von patientenspezifischen Implantaten ermöglicht darüber hinaus eine exakte intraoperative Umsetzung der virtuellen 3‑D-Planung ohne die Verwendung von Positionierungssplints. Bei allen technischen Innovationen gilt jedoch nach wie vor, dass die kollegiale Zusammenarbeit zwischen Kieferorthopäden und Chirurgen die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung darstellt.
Nach der Lektüre dieses Beitrags …
- können Sie die Vorteile einer virtuellen 3‑D Planung im Vergleich zu einer konventionellen Dysgnathieplanung erklären.
- sind Sie in der Lage, die notwendigen Voraussetzungen für eine virtuelle 3‑D-Planung zu benennen.
- haben Sie ein gutes Verständnis für den Ablauf einer 3‑D-Planung.
- kennen Sie den Unterschied zwischen orthofazialer und orthognather Chirurgie.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Nach den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung werden ärztliche Fortbildungspunkte auch von den Zahnärztekammern anerkannt (entsprechend Position F der Punktebewertung von Fortbildungen der BZÄK/DGZMK). Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].