Erschienen in:
15.01.2019 | Computertomografie | Leitthema
Neue Richtlinien zur Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
Konzept und Limitationen, organisatorische Vorgaben und Ausführung
verfasst von:
Prof. Dr. H.-C. Hansen, PD Dr. U. Günther
Erschienen in:
Medizinische Klinik - Intensivmedizin und Notfallmedizin
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Ausgabe 2/2019
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Zusammenfassung
Im Jahr 2015 gab die Bundesärztekammer neue Richtlinien zur Feststellung des „irreversiblen Funktionsausfall des Gehirns“ (IHA) heraus. Dabei wurde die umgangssprachliche Bezeichnung „Hirntod“ durch IHA ersetzt, um sich grundsätzlich von unterschiedlichen Teilkonzepten des Tods wie „Herztod“ oder „Scheintod“ zu lösen und den objektiven medizinisch-wissenschaftlichen Aspekt zu betonen. Im deutschen Transplantationsgesetz wird der IHA, geknüpft an verbindliche Ausführungsbestimmungen, als „der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“ beschrieben. Diese neuen Richtlinien verlangen höhere Qualifikationen der an der IHA-Diagnose beteiligten Ärzte. Sie betonen gleichermaßen den interdisziplinären Ansatz und die zwingende Beteiligung mindestens eines Facharztes für Neurologie oder Neurochirurgie. Weitere apparative Verfahren zur Bestätigung der IHA-Diagnose wie die Computertomographie-Angiographie (CTA) und die Duplexsonographie der Hirn- und Halsgefäße haben als Zusatzdiagnostik Eingang in die Richtlinie gefunden und dem Nachweis eines vollständigen zerebralen Kreislaufstillstands eine höhere Bedeutung als zuvor beigemessen. Viele Untersuchungen, wie der Apnoetest, wurden detaillierter dargestellt. Der vorliegende Beitrag bietet eine Zusammenfassung der Neuerungen in den neuen Richtlinien inklusive eines praxisorientierten Überblicks darüber, wer in die IHA-Diagnose einbezogen werden muss, wie oft, wie die Diagnose stufenweise von Stufe I bis III erhoben und abgesichert wird sowie welche apparativen Verfahren dazu auf welcher Diagnosestufe eingesetzt werden können.